Abmahnung Dr. Hans-Georg Riegger für die AquaKinetics GmbH wegen irreführender Werbung für Aqua-Bikes – medizinischer Einsatzzweck

In der ersten August-Hälfte mahnte Rechtsanwalt Dr. Hans-Georg Riegger im Auftrag seiner Mandantin, AquaKinetics GmbH, ab. Grund der Abmahnung war eine vermeintlich unlautere Werbung für Aqua-Bikes.

Die abgemahnte Partei habe in ihrem Online-Shop in unlauterer Weise für Aqua-Bikes, d.h. Bewegungsfahrräder für den Einsatz im Wasser, geworben. Sie habe mit der Aussage, dass es sich bei dem beworbenen Produkt um ein ideales Trainingsgerät handle, welches auch in der Therapie oder Rehabilitation eingesetzt werden könne, den unzutreffenden Eindruck erweckt, dass es sich bei dem Gerät um ein Medizinprodukt handle, das sich für den medizinischen Einsatz eigne.

In dem Abmahnschreiben führt Rechtsanwalt Dr. Hans-Georg Riegger aus, dass für Geräte, die nach der Zweckbestimmung des Herstellers für medizinische Zwecke im Sinne der Behandlung und Linderung von Krankheiten eingesetzt werden sollen und die somit Medizinprodukte i.S.d. Art. 2 Nr. 1 VO (EU) 2017/745 darstellen, eine CE-Kennzeichnung erforderlich wäre. Da eine solche jedoch für die von der abgemahnten Partei beworbenen Geräte nicht vorläge, sei ein medizinischer Einsatzzweck nicht vom Hersteller vorgesehen gewesen.

Infolgedessen sei die abgemahnte Werbeaussage als irreführend i.S.d. § 5 Abs. 1 UWG einzustufen.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwalt Dr. Hans-Georg Riegger?

Mit dem Abmahnschreiben macht Rechtsanwalt Dr. Hans-Georg Riegger für seine Mandantin gem. §§ 8 Abs. 1, 9 UWG Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz geltend.

Zudem wurde die abgemahnte Partei zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung aufgefordert. Eine Musterformulierung war dem Schreiben beigefügt.

Des Weiteren verlangte die abmahnende Partei die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.002,41€.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Dr. Hans-Georg Riegger – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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