Abmahnung Martin Dahmen (PFP Rechtsanwälte GmbH) für Food & Fun B.V. wegen Verletzung von Markenrechten – „Pizzarette“

In der ersten August-Hälfte mahnte Rechtsanwalt Martin Dahmen (PFP Rechtsanwälte GmbH) für seine Mandantin, Food & Fun B.V., ab. Grund der Abmahnung war eine vermeintliche Verletzung der Rechte an der Wortmarke „Pizzarette“.

In dem Abmahnschreiben führt Rechtsanwalt Martin Dahmen an, dass seine Mandantin Inhaberin der Marke „Pizzarette“ sei. Die Wortmarke „Pizzarette“ (Nr. 008326191) sei für Waren der Nizza-Klassen 11 und 21 eingetragen und genieße somit entsprechenden Schutz.

Die abgemahnte Partei habe den geschützten Begriff in unerlaubter Weise in der Artikelbeschreibung ihres Angebots auf der Handelsplattform eBay genutzt. Konkret habe sie einen nicht aus der Produktion der Markeninhaberin stammenden Pizzaofen schlagwortartig mit „Pizzarette“ gekennzeichnet. Die abgemahnte Partei habe den Begriff dabei unzutreffend in Art einer Gattungsbezeichnung verwendet.

Rechtsanwalt Martin Dahmen weist in dem Schreiben darauf hin, dass es Dritten gem. Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 40/94) des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke untersagt sei, ohne die Zustimmung des Markeninhabers ein Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, wenn wegen Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke/das Zeichen erfassten Waren für das Publikum Verwechslungsgefahr bestehe.

Da im vorliegenden Fall sowohl hinsichtlich der Waren als auch hinsichtlich des Zeichens Identität vorläge, bestehe erhebliche Verwechslungsgefahr. In Folge der resultierenden Markenrechtsverletzung könne die Food & Fun B.V. Unterlassungs-, Auskunfts- sowie Schadensersatzansprüche geltend machen.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwalt Martin Dahmen?

In dem Abmahnschreiben fordert Rechtsanwalt Martin Dahmen die abgemahnte Partei zur Entfernung ihrer mit „Pizzarette“ versehenen Darstellungen sowie der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Eine Musterformulierung war dem Schreiben beigefügt.

Des Weiteren verlangte er für seine Mandantin Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen, inkl. Angaben zu Verkäufen, Liefermengen und – preisen, Namen und Anschrift der Abnehmer, erzielten Gewinn etc.

Zudem habe die abgemahnte Partei seiner Mandantin Schadensersatz zu leisten sowie die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.002,41€ zu erstatten.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Martin Dahmen – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte markenrechtliche Abmahnung handelt und welche Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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