Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU) wegen fehlender Angabe von Testkriterien bei Nutzung des Hinweises „TÜV & GS Geprüft“ – Wandhalterung TV

In der ersten September-Hälfte mahnte der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (kurz VGU) wegen der fehlenden Angabe von Prüfkriterien bei der Nutzung des Hinweises „TÜV & GS Geprüft“ ab.

Die abgemahnte Partei habe online eine TV-Wandhalterung angeboten und dabei den Hinweis „TÜV & GS Geprüft“ verwendet. Der Verein VGU bemängelte, dass die Werbung der abgemahnten Partei einer wettbewerbsrechtlichen Überprüfung nicht standhalte.

In dem Abmahnschreiben führte der Verein aus, dass Verbraucher bei der Werbung mit Prüfzeichen üblicherweise ein erhebliches Interesse an den der Prüfung zugrunde liegenden Kriterien haben.

Dem Verbraucher seien daher vor Kauf die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese Anforderung belegte die abmahnende Partei mit einigen Beispielen aus der Rechtsprechung. Die erforderliche Information könne unter anderem durch die Angabe von Fundstellen oder den Abdruck der relevanten Informationen in der jeweiligen Werbung erfolgen.

Da es vorliegend an derartigen Informationen fehle, sei die Werbung der abgemahnten Partei als unlauter i.S.v. §§ 3, 5a UWG einzustufen.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von des VGU?

Mit dem Abmahnschreiben forderte der Verein VGU die abgemahnte Partei zur Unterlassung sowie Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Eine Musterformulierung war dem Schreiben beigefügt.

Des Weiteren verlangte der Verein gem. § 13 Abs. 3 UWG Aufwendungsersatz in Höhe von 270€.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier vom VGU– nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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