Zahlungsaufforderung der Ersatz-Pilot GmbH aufgrund vermeintlich abgetretener Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO

Anfang Juni machte die Ersatz-Pilot GmbH vermeintlich abgetretene datenschutzrechtliche Schadensersatzansprüche geltend.

Konkret habe die zur Zahlung aufgeforderte Partei unaufgefordert und ohne Einwilligung am 30.10.2025 Werbe-E-Mails an einen Adressaten versendet. Dies stelle einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO dar. Der Adressat der Werbung sei zudem entgegen den Vorgaben in Art. 13 bzw. 14 DSGVO weder über eine Erhebung noch eine Beschaffung seiner Daten informiert worden. Dem Adressaten der Werbe-E-Mails stünden infolgedessen Schadensersatzansprüche gem. Art. 82 DSGVO zu.

Diese Schadensersatzansprüche bezifferte die Ersatz-Pilot GmbH in Ihrem Schreiben mit 115,00 €. Diese Forderung sei ihr am 27.04.2026 von dem Adressaten der Werbe-E-Mails zur Abtretung angeboten worden. Die Ersatz-Pilot GmbH habe dem Adressaten hierzu auf ihrer Website ein Formular zur Verfügung gestellt, welches der Adressat ausfüllte und in diesem Zusammenhang einen Antrag auf Abschluss eines Forderungskaufvertrags nebst Abtretungserklärung übermittelte.

Die Ersatz-Pilot GmbH habe dieses Angebot unverzüglich per E-Mail angenommen. Sie fordert die angeschriebene Partei nun zur Zahlung von 115,00€ binnen 14 Tagen auf.

Sie haben eine Aufforderung zur Leistung von Schadensersatz erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass derartige Schreiben und Forderungen – wie hier von der Ersatz-Pilot GmbH – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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