Die Kanzlei KSP Rechtsanwälte hat im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH einen Betreiber eines Online-Shops wegen der Nutzung eines Fotos auf seiner Website abgemahnt. Gefordert werden Schadensersatz und Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, insgesamt 256,39 Euro.
Der Fall zeigt, wie schnell die Verwendung eines Bildes ohne Lizenz zu einer Zahlungsforderung führen kann, auch wenn der Schaden auf den ersten Blick gering wirkt.
Was wird dem Shopbetreiber vorgeworfen?
Nach Darstellung des Schreibens hat der Betreiber ein Lichtbild auf seiner Website verwendet, an dem die Mandantin das ausschließliche Nutzungsrecht habe. Eine Zustimmung habe es nicht gegeben.
Die Anwälte stützen den Anspruch auf § 97 Abs. 2 UrhG. Danach kann der Rechteinhaber eine Lizenzgebühr verlangen, die vernünftige Vertragspartner vereinbart hätten. Grundlage sei die Übersicht marktüblicher Vergütungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
Welche Forderungen werden erhoben?
Das Schreiben verlangt:
- Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten: Ein Gesamtbetrag von 256,39 Euro, einschließlich Zinsen und Anwaltskosten.
- Entfernung des Bildes: Der Inhalt ist nach dem Schreiben aus dem Netz zu nehmen und von allen Datenträgern zu löschen.
Das Schreiben weist darauf hin, dass mit Zahlung des Gesamtbetrags die Angelegenheit erledigt sein soll. Es fordert zudem, die Mandantin nicht direkt zu kontaktieren.
Rechtlicher Hintergrund
Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Nutzung ohne Lizenz verletzt in der Regel das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und der Vervielfältigung. Ein Verschulden wird bei Verletzungen im Netz häufig vermutet. Betreiber können sich nicht darauf berufen, das Bild sei nur kurz online gewesen.
Bei der Berechnung des Schadensersatzes nutzen Rechteinhaber häufig die Lizenzanalogie. Dabei zählt, welche Vergütung für eine rechtmäßige Nutzung angemessen gewesen wäre. Ob die Berechnung im Einzelfall stimmt, ist eine Frage der Umstände, etwa Motiv, Dauer, Reichweite und Art der Nutzung.
Was Onlinehändler prüfen sollten
- Bildherkunft: Dokumentieren Sie für jedes Bild, woher es stammt und welche Lizenz gilt.
- Stockfotos und Herstellerbilder: Auch Bilder aus Lieferantenunterlagen brauchen eine geklärte Nutzungserlaubnis.
- Bildersuchen: Prüfen Sie, ob Bilder aus Bildagenturen oder Nachrichtenquellen unbemerkt in Blogs, Aktionsseiten oder Shop-Bereichen auftauchen.
- Lizenzen aufbewahren: Halten Sie Nachweise bereit, falls eine Anfrage kommt.
Praktische Tipps, wenn eine Abmahnung eingeht
- Nutzung prüfen: Stellen Sie fest, ob eine Lizenz vorliegt, bevor Sie zahlen oder erklären.
- Bild entfernen und dokumentieren: Entfernen Sie das Bild, sichern Sie vorher einen Nachweis und notieren Sie den Zeitpunkt.
- Forderung prüfen lassen: Auch bei geringen Beträgen sollten Schadensersatz, Zinsen und Anwaltskosten geprüft werden.
- Keine voreilige Unterschrift: Lassen Sie eine vorformulierte Erklärung rechtlich prüfen, bevor Sie sie abgeben.
Uns liegen bereits mehrere Abmahnungen im Namen der dpa Picture-Alliance vor.
Allgemeine Informationen zum Vorgehen bei einer Abmahnung bietet der Leitfaden Abmahnung erhalten, was tun? Ein Leitfaden für Onlineshop-Betreiber.
Unsere Unterstützung
Die Kanzlei Föhlisch prüft Abmahnungen wegen unlizenzierter Bildnutzung. Wir prüfen, ob die Nutzung tatsächlich stattgefunden hat, wer Rechteinhaber ist und ob die Höhe des Schadensersatzes und der Kosten nachvollziehbar ist. Haben Sie eine vergleichbare Forderung erhalten, können Sie uns das Schreiben zur Prüfung vorlegen.

