Abmahnung Rechtsanwalt Christoph Friedrich Jahn für Graf von Kronenberg Group UG: Markenverletzung „DesAirCap“

Rechtsanwalt Christoph Friedrich Jahn hat im Auftrag der Graf von Kronenberg Group UG einen Online-Händler wegen der Nutzung einer ähnlichen Produktbezeichnung auf einem Marktplatz abgemahnt. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Löschung des Angebots und die Erstattung von 2.123,08 Euro brutto.

Der Fall zeigt, wie schnell eine ähnliche Produktbezeichnung zum Markenstreit werden kann, insbesondere wenn der Händler selbst Marken angemeldet hat oder sich auf Marktplätzen bewegt.

Was wird dem Händler vorgeworfen?

Die Mandantin ist Inhaberin der eingetragenen Wort-/Bildmarke „DesAirCap“ für ein Hygieneprodukt für Kühlschränke. Der Händler bietet nach Darstellung des Schreibens auf einem Marktplatz vermeintlich ein Produkt an, dessen Bezeichnung die Marke der Mandantin enthält oder ihr sehr ähnlich ist.

Nach Ansicht des Abmahners besteht Zeichenidentität mit dem prägenden Bestandteil der Marke. Die Waren seien identisch oder ähnlich. Damit bestehe Verwechslungsgefahr, und die Marke werde verletzt.

Welche Forderungen werden erhoben?

Das Schreiben verlangt:

  • Unterlassung: Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, mit der sich der Händler verpflichtet, die Bezeichnung nicht mehr zu verwenden.
  • Löschung: Das beanstandete Angebot soll auf dem Marktplatz gelöscht werden.
  • Erstattung der Anwaltskosten: 2.123,08 Euro brutto, als Gesamtbetrag.

Rechtlicher Hintergrund

Eine Marke verschafft ihrem Inhaber nach dem Markengesetz das ausschließliche Recht, Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren zu benutzen. Eine Verletzung liegt vor, wenn wegen Identität oder Ähnlichkeit der Zeichen und der Waren Verwechslungsgefahr besteht.

Ob eine Verwechslung droht, hängt vom Gesamteindruck ab. Gewicht haben die Kennzeichnungskraft der Marke, die Ähnlichkeit der Zeichen und die Nähe der Waren. Beschreibende Bestandteile genießen nur einen engen Schutz.

Was Onlinehändler prüfen sollten

  • Markenrecherche vor dem Listing: Prüfen Sie Produktnamen vor der Veröffentlichung in den Registern des Deutschen Patent- und Markenamts und der EU.
  • Eigene Marken: Eine eigene Marke schützt Sie nicht automatisch vor Ansprüchen Dritter. Klären Sie die Klassen und Schutzbereiche.
  • Ähnliche Bezeichnungen: Achten Sie auf Produktnamen, die einen prägenden Bestandteil einer fremden Marke übernehmen.
  • Marktplatz-Hinweise: Beachten Sie die Vorgaben der Plattform zu Markenrechten und Verfahren bei Markenbeschwerden.

Praktische Tipps, wenn eine Abmahnung eingeht

  • Angebot prüfen und sichern: Dokumentieren Sie das Angebot, bevor Sie es ändern oder entfernen.
  • Keine voreilige Unterschrift: Die Unterlassungserklärung kann weit reichen, auch für kerngleiche Produkte.
  • Fristen beachten: Setzen Sie sich früh mit dem Schreiben auseinander.
  • Kosten prüfen lassen: Die geforderten Anwaltskosten sollten auf Gegenstandswert und Grundlage geprüft werden.

Zu einer vergleichbaren Markenabmahnung lesen Sie den Beitrag Abmahnung Kanzlei PREU BOHLIG & PARTNER für Amper-Marken-Vertriebs GmbH & Co. KG wegen Markenrechtsverletzung. Allgemeine Informationen zum Markenrecht bietet der Leitfaden Abmahnung Markenrecht: Ein umfassender Leitfaden für Onlinehändler.

Unsere Unterstützung

Die Kanzlei Föhlisch prüft Markenabmahnungen und unterstützt bei der Verteidigung gegen unberechtigte oder überzogene Forderungen. Wir prüfen Marke, Verwechslungsgefahr, Schutzumfang und Kosten und helfen bei der Reaktion gegenüber dem Markeninhaber. Haben Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten, können Sie uns das Schreiben zur Prüfung vorlegen.

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