Rechtsanwalt Dominik Bildt hat einen Online-Händler wegen unerwünschter E-Mail-Werbung abgemahnt. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und 1.189,60 Euro Kosten.
Der Fall zeigt, dass ein einziger Werbe-Newsletter an eine Person ohne Einwilligung schon einen Unterlassungsanspruch auslösen kann.
Was wird vorgeworfen?
Der Abmahner erhielt eine Werbe-E-Mail des Unternehmens an seine geschäftliche Adresse, obwohl er vermeintlich nicht als Kunde registriert war. Daraufhin widersprach er jeder Werbung, Datenweitergabe und werblicher Kontaktaufnahme in jeder Form. Zudem verlangte er Auskünfte zur Datenverarbeitung nach der DSGVO.
Rechtlicher Hintergrund
- § 7 UWG: Werbung per E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist grundsätzlich unzumutbar. Für Bestandskundenwerbung gibt es eine Ausnahme.
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Gewerbebetrieb (§ 823 BGB, § 1004 BGB analog): Der Abmahner stützt den Unterlassungsanspruch auch auf diese Vorschriften.
- DSGVO (Art. 14, 15 DSGVO): Verlangt werden Informationen über Herkunft, Zweck und Empfänger der Daten sowie eine vollständige Auskunft.
Was Unternehmen prüfen sollten
- Adressbestand: Versenden Sie Werbe-E-Mails nur an Empfänger mit dokumentierter Einwilligung oder mit gesetzlicher Ausnahme.
- Widersprüche: Widersprüche müssen zuverlässig erfasst und umgesetzt werden, auch bei Adressen aus Altbeständen.
- Auskunftsverfahren: Richten Sie einen Prozess ein, der Auskunftsanfragen nach der DSGVO fristgerecht bearbeitet.
Praktische Tipps, wenn eine Abmahnung eingeht
- Versand sofort stoppen: Stellen Sie weitere Werbe-Mails an die betroffene Adresse ein und sperren Sie sie für Werbung.
- Kosten prüfen: Lassen Sie prüfen, ob die geltend gemachten Anwaltskosten bei einem solchen Fall angemessen sind.
- Erklärung prüfen lassen: Eine Unterlassungserklärung sollte vor Abgabe anwaltlich überprüft werden.
Hilfreich sind in diesem Zusammenhang unsere weiteren Beiträge zu Abmahnungen wegen E-Mail-Werbung. Allgemeine Informationen zum Vorgehen bei einer Abmahnung bietet der Leitfaden Abmahnung erhalten, was tun? Ein Leitfaden für Onlineshop-Betreiber.
Unsere Unterstützung
Die Kanzlei Föhlisch prüft Abmahnungen wegen unerwünschter Werbung, Newsletter-Einwilligungen und DSGVO-Auskunftsansprüche. Haben Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten, können Sie sie uns zur Prüfung vorlegen.

