Rechtsanwalt Dr. Dorin Bauer hat im Auftrag eines Fotografen einen eBay-Verkäufer abgemahnt. Die Abmahnung beanstandet die Nutzung von fünf Lichtbildern für ein Ersatzteil aus dem Küchenbereich ohne Genehmigung und fordert Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
Der Fall zeigt, dass auch kleine Verkäufer bei fremden Produktfotos schnell in Anspruch genommen werden.
Was wird vorgeworfen?
Der Verkäufer habe ein Angebot auf eBay mit fünf Fotos versehen, deren Urheber der Mandant sei. Die Bilder seien ohne Zustimmung vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht worden. Der Abmahner bestreitet, dass die Nutzung privat erfolgte, weil sie in einem gewerblichen Account stattfand.
Hintergrund: Urheberrecht
Produktfotos sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Wer sie verwendet, braucht eine Erlaubnis des Rechteinhabers. Ein Hersteller kann Fotos selbst besitzen oder Nutzungsrechte an Händler vergeben. Diese Rechte können eingeschränkt sein, etwa auf bestimmte Kanäle oder Zeiträume.
Nach ständiger Praxis wird der Schadensersatz häufig nach der Lizenzanalogie berechnet, also nach dem Betrag, den ein vernünftiger Lizenznehmer gezahlt hätte. Wer kein Nutzungsrecht hat, kann sich deshalb nicht darauf verlassen, dass ein Foto nur „kurz“ oder „unwichtig“ genutzt wurde.
Was Onlinehändler jetzt prüfen sollten
- Herkunft jedes Fotos klären: Prüfen Sie, ob Sie das Bild vom Hersteller mit Nutzungsrecht erhalten haben.
- Lizenzbedingungen lesen: Achten Sie auf Einschränkungen, etwa zur Nutzung im eigenen Shop oder auf Marktplätzen.
- Bilder dokumentieren: Halten Sie Nachweise über Lieferung und Nutzungsrechte bereit.
- Bestand überprüfen: Kontrollieren Sie auch ältere Angebote, Artikelseiten und Werbemittel.
Praktische Tipps, wenn eine Abmahnung eingeht
- Nicht vorschnell unterschreiben: Eine Unterlassungserklärung sollte nur nach rechtlicher Prüfung abgegeben werden.
- Nutzung sofort prüfen: Entfernen Sie unberechtigte Bilder nach Rücksprache, um weitere Verstöße zu vermeiden.
- Schadensersatz nicht ohne Prüfung anerkennen: Ein Anerkenntnis kann später weitreichende Folgen haben.
- Fristen beachten: Abmahnungen setzen Fristen. Reagieren Sie zügig.
- Forderung prüfen lassen: Die Höhe von Schadensersatz und Anwaltskosten kann angreifbar sein.
Unsere Unterstützung
Die Kanzlei Föhlisch prüft Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und unberechtigter Bildnutzung. Wir unterstützen Onlinehändler dabei, Nutzungsrechte zu klären, Unterlassungserklärungen sachgerecht zu formulieren und überhöhte Forderungen abzuwehren. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, können Sie das Schreiben von uns prüfen lassen.

