Abmahnung Brian Scheuch wegen unerlaubter Abbildung eines Sport-Influencers – Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Ende August mahnte Rechtsanwalt Brian Scheuch im Auftrag seines Mandanten, einem bekannten Sport-Influencer, ab. Grund der Abmahnung war die vermeintliche Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (APR) des Influencers aus Art. 2 Abs. 1 GG.

Die abgemahnte Partei habe auf ihrer Website unberechtigterweise ein Bildnis des Mandanten veröffentlicht und damit den unzutreffenden Eindruck erweckt, dass dieser mit der abgemahnten Partei in einer Geschäftsbeziehung stehe.

Rechtsanwalt Brian Scheuch führte in seinem Schreiben zudem aus, dass gem. § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Eine solche Einwilligung habe sein Mandant vorliegend jedoch nicht erteilt.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwalt Brian Scheuch?

Mit der Abmahnung machte Rechtsanwalt Brian Scheuch für seinen Mandaten einen Anspruch auf Unterlassung gem. §§ 823 Abs. 1, 2, 1004 Abs. 1 BGB i.V.m. § 22 KUG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG geltend. Er forderte die abgemahnte Partei zudem zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Eine Musterformulierung war dem Schreiben beigefügt.

Darüber hinaus verlangte er gem. §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 22 KUG eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 2.000€ sowie die Erstattung der für die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.054,10€.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Brian Scheuch – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

    Kostenlose Ersteinschätzung:

    0221 77536 7070

    X

      Kostenlose Ersteinschätzung:

      0221 77536 7070

      Skip to content