Abmahnung Dr. Heiner Heldt (Heldt | Zülch Rechtsanwälte) wegen unerlaubter Bildnutzung – Winterliche Kerze

In der zweiten August-Hälfte mahnte Rechtsanwalt Dr. Heiner Heldt für seinen Mandanten wegen einer vermeintlichen Verletzung von Urheberrechten ab.

Die abgemahnte Partei habe auf ihrer Website unerlaubterweise ein vom Mandanten erstelltes Lichtbild verwendet und damit seine Urheberrechte verletzt. Rechtsanwalt Dr. Heiner Heldt betont, dass es unerheblich sei, ob die abgemahnte Partei den Internetauftritt inkl. Fotomaterial des Mandanten selbst erstellt habe oder dies möglicherweise durch einen Dritten, wie bspw. eine Werbeagentur erfolgte. Die abgemahnte Partei habe als Nutzerin des Materials umfassende Erkundigungen nach dem Vorliegen der erforderlichen (Urheber-)Rechte einholen müssen.

In Folge der Urheberrechtsverletzung stehe dem Mandanten neben einem Unterlassungsanspruch auch ein Anspruch auf Auskunft sowie Schadensersatz zu.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwalt Dr. Heiner Heldt?

Rechtsanwalt Dr. Heiner Heldt verlangte im Auftrag seines Mandanten gem. § 97 Abs. 1 UrhG die Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung des Lichtbildes sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine Musterformulierung war dem Schreiben beigefügt.

Des Weiteren wurden mit der Abmahnung Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz geltend gemacht. Bei Letzterem wurde als Berechnungsmethode die Lizenzanalogie gewählt. In dem Schreiben wurde als angemessene Höhe des Schadensersatzbetrages 100€ beziffert.

Aufgrund fehlender Urhebernennung sei jedoch zusätzlich zu den Verwertungsrechten auch in das Urheberpersönlichkeitsrecht des Mandanten eingegriffen worden, sodass ein der gängigen Rechtsprechung entsprechender Aufschlag in Höhe von 100% zu berücksichtigen sei. Insgesamt veranschlagte Rechtsanwalt Dr. Heiner Heldt daher einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 200€.

Auch die für die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 627,13€ habe die abgemahnte Partei zu tragen.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Dr. Heiner Heldt – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

Weitere Informationen zu Risiken bei der Nutzung fremder Fotos enthält der Beitrag „Achtung Abmahnfalle: Die Nutzung fremder Produktfotos im Online-Shop„.

    Kostenlose Ersteinschätzung:

    0221 77536 7070

    X

      Kostenlose Ersteinschätzung:

      0221 77536 7070

      Skip to content