In der zweiten August-Hälfte mahnte Rechtsanwalt Dr. Mark Wiume (BRP Renaud) im Auftrag seiner Mandantin Gladen Europe GmbH ab. Grund der Abmahnung war eine vermeintliche Verletzung von Urheberrechten infolge unerlaubter Bildnutzung.
Konkret habe die abgemahnte Partei nach Beendigung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertriebsvertrages weiterhin Produktfotographien der Gladen Europe GmbH in ihrem Online-Shop genutzt. Neben Produktfotos, die Gegenstand der vormaligen vertraglichen Beziehung waren, seien auch weitere über das Internet beschaffte Produktfotographien betroffen.
Rechtsanwalt Dr. Mark Wiume führte aus, dass es sich bei den gegenständlichen Fotos um nach dem UrhG geschützte Lichtbilder handle. Der Fotograph der Bilder habe seiner Mandantin umfassende Rechte an den Produktfotos eingeräumt, sodass diese berechtigt sei, Verletzungsansprüche in eigenem Namen zu verfolgen.
Die Bildnutzung durch die abgemahnte Partei sei rechtswidrig, da ihr keine Rechte an den Bildern eingeräumt worden seien bzw. die unter dem Vertriebsvertrag eingeräumten Rechte durch Vertragsbeendigung erloschen seien. Die abgemahnte Partei verletze durch die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung in ihrem Online-Shop die urheberrechtlichen Verwertungsrechte. Der Gladen Europe GmbH stehe daher u.a. ein Anspruch auf Unterlassung zu.
Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwalt Dr. Mark Wiume?
Mit dem Abmahnschreiben machte Rechtsanwalt Dr. Mark Wiume für seine Mandantin einen Unterlassungsanspruch gelten. Er forderte die abgemahnte Partei zudem zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.
Darüber hinaus machte er Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend.
Die abgemahnte Partei habe zudem die für die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 7.540,67€ zu erstatten.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Dr. Mark Wiume (BRP Renaud) – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.
Weitere Informationen zu Risiken bei der Nutzung fremder Produktbilder enthält der Beitrag „Achtung Abmahnfalle: Die Nutzung fremder Produktfotos im Online-Shop„.