In der zweiten September-Hälfte mahnte Rechtsanwalt Sebastian Eble im Auftrag seiner Mandantin Leo Digital Sp z.o.o. ab. Grund der Abmahnung war eine vermeintliche Verletzung der Markenrechte an der Marke „RISA“.
In dem Abmahnschreiben gab Rechtsanwalt Sebastian Eble an, dass seine Mandantin Inhaberin der Markenrechte an der Unionsmarke „RISA“ (Nr. 018 579 694) sei.
Er führte aus, dass die genannte Marke noch nicht dem Benutzungszwang unterliege, seine Mandantin sie aber bereits für Bekleidung, Schuhe und Accessoires benutze.
Die abgemahnte Partei habe die Markenrechte seiner Mandantin verletzt. Konkret habe sie in ihrem Online-Shop unerlaubterweise Bekleidung (Jacken) unter dem Zeichen „Risa“ beworben, angeboten und veräußert. Dies stelle eine Verletzung der Markenrechte i.S.d. § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG dar.
Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwalt Sebastian Eble?
Mit der Abmahnung machte Rechtsanwalt Sebastian Eble für seine Mandantin einen aus dem Markengesetz abgeleiteten Unterlassungsanspruch geltend . Die abgemahnte Partei wurde zudem zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Dem Schreiben war ein entsprechender Entwurf beigefügt.
Dieser Entwurf enthielt die Aufforderung, Auskunft über Name und Anschrift sämtlicher gewerblicher Abnehmer oder Auftraggeber und die jeweilige Menge der erhaltenen/bestellten Waren wie auch der finanziellen Aspekte wie Gesamtumsatz und Gewinn zu erteilen.
Auch sah der Entwurf die Verpflichtung der abgemahnten Partei vor, der Mandantin den durch die verbotene Handlung entstandenen oder noch entstehenden Schaden zu ersetzen.
Des Weiteren forderte die abmahnende Partei zu einer Zahlung in Höhe der Kosten der Inanspruchnahme der VON HAVE FEY Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB auf (2.171,5€) nebst Dokumentationskosten (95,20€).
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Sebastian Eble – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte markenrechtliche Abmahnung handelt und welche Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.