In der ersten Dezember-Hälfte mahnte Rechtsanwalt Florian Decker (Rechtsanwälte Dr. Schultheiß) im Auftrag seiner Mandantin, Frame for Business GmbH, ab. Grund der Abmahnung waren vermeintliche Verletzungen von Urheberrechten infolge unerlaubter Verwendung von Rechtstexten.
Die abgemahnte Partei habe auf sieben Websites Teile des Rechtstextes der Mandantin übernommen. Dies geschah, ohne dass von dieser dafür eine Erlaubnis erteilt worden wäre. Konkret seien jeweils 165 Worte und 1.158 Zeichen unerlaubt übernommen worden. Den gegenständlichen Text habe die Mandantin ihren Kunden zur alleinigen Verwendung auf deren Websites erlaubt, nicht aber der abgemahnten Partei.
In dem Abmahnschreiben führte Rechtsanwalt Florian Decker aus, dass die von der abgemahnten Partei übernommenen Texte als Sprachwerke gem. § 2 Nr. 1 UrhG zu sehen seien. Begründet werde dies durch die individuelle Wortwahl und Gedankenführung.
Durch die Nutzung der Texte der Mandantin auf den Websites habe die abgemahnte Partei das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) sowie das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) der Mandantin verletzt. Auch die Schuldhaftigkeit der Handlungen sei zu bejahen, da die abgemahnte Partei den Text nicht selbst verfasst habe und dies auch wusste. Insofern habe die abgemahnte Partei bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt auch erkennen können, dass sie nicht zu einer Verwendung des fremden Textes befugt war.
Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwalt Florian Decker?
Mit dem Abmahnschreiben machte Rechtsanwalt Florian Decker für seine Mandantin einen Schadensersatzanspruch gem. § 97 Abs. 2 UrhG geltend. Für die erste unerlaubte Nutzung veranschlagte er 250€, für jede weitere 200€. Im Rahmen der Lizenzanalogie forderte er die abgemahnte Partei zu einer Zahlung in Höhe von insgesamt 1.450€ auf.
Darüber hinaus habe die abgemahnte Partei auch die für die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 220,27€ zu tragen.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Florian Decker – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks Ihre Optionen abwägen und niemals ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.