Abmahnung Florian Sievers für Bort GmbH wegen unerlaubter Nutzung von Produktbildern – Stützen und Bandagen

In der ersten August-Hälfte mahnte Rechtsanwalt Florian Sievers im Auftrag seiner Mandantin, Bort GmbH, ab. Grund der Abmahnung war die vermeintlich unerlaubte Nutzung von Produktbildern im Online-Shop der abgemahnten Partei.

In dem Abmahnschreiben führt Rechtsanwalt Florian Sievers aus, dass seine Mandantin Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte der gegenständlichen Produktbilder sei und insofern exklusiv über deren Nutzung entscheiden dürfe.

Die abgemahnte Partei habe die in der Abmahnung konkret bezeichneten bzw. aufgeführten Produktbilder unerlaubter Weise genutzt. Konkret habe sie die Bilder unerlaubt vervielfältigt (§ 16 UrhG) und öffentlich zugänglich gemacht (§ 19a UrhG). Insofern läge ein Verstoß gegen die ausschließlichen Rechte der Bort GmbH an den Produktbildern vor.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwalt Florian Sievers?

Mit dem Abmahnschreiben macht Rechtsanwalt Florian Sievers für seine Mandantin einen Anspruch auf Unterlassung gem. § 97 UrhG geltend. Er fordert die abgemahnte Partei auch zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Darüber hinaus verlangt er für seine Mandantin schriftliche Auskunft über den Umfang der Bildnutzung sowie die Herkunft des verwendeten Bildmaterials.

Auch wurde die abgemahnte Partei in dem Schreiben auf das Bestehen einer Schadensersatzpflicht hingewiesen und aufgefordert, diese ausdrücklich anzuerkennen. Der konkrete Lizenzschaden und die Gebühren würden nach der Auskunft beziffert.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Florian Sievers – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

Weitere Informationen zu Risiken bei der Nutzung fremder Produktbilder enthält der Beitrag „Achtung Abmahnfalle: Die Nutzung fremder Produktfotos im Online-Shop„.

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