Abmahnung JBB Rechtsanwälte für bett1.de GmbH wegen unzulässiger Werbung mit Gesundheitsversprechen – „orthopädische Matratze“

Anfang Februar mahnte Rechtsanwalt Sebastian Wasner (JBB Rechtsanwälte) im Auftrag seiner Mandantin, bett1.de GmbH, ab. Grund der Abmahnung war eine vermeintlich unzulässige Bewerbung von Matratzen mit Gesundheitsversprechen.

Konkret habe die abgemahnte Partei in ihrem Online-Shop Matratzen beworben und dabei angegeben, dass es sich um „orthopädische“ Matratzen handle.

Die Bezeichnung der Matratze als „orthopädisch“ wurde vorliegend kritisiert. Es handele sich dabei nach Auffassung der abmahnenden Partei um eine irreführende Aussage (§ 5 Abs. 1 UWG), die den Eindruck erwecke, dass es sich nicht um eine gewöhnliche Matratze handele, sondern sie vielmehr orthopädische bzw. medizinische Eigenschaften aufweise.

Durch die Verwendung des Begriffes „orthopädisch“ werde impliziert, dass die Matratze speziell für die Heilung von den Bewegungsapparat betreffenden Gesundheitsproblemen entwickelt worden sei oder dem Entstehen solcher entgegenwirken könne.

Die durch die geschilderte Formulierung hervorgerufene Vorstellung treffe jedoch nicht zu. Der abmahnende Rechtsanwalt gab an, dass die beworbene Matratze ohne spezifische orthopädische/medizinische Wirkungen sei. Es handle sich vielmehr um eine „normale“ Taschenfederkernmatratze. Auch der Umstand, dass sie 7 Liegezonen aufweise, rechtfertige noch keine Bewerbung als „orthopädisch“.

Des Weiteren wies er in seinem Schreiben darauf hin, dass für gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung besonders strenge Anforderungen gelten. Daher könne bereits aufgrund des Fehlens einer wissenschaftlichen Fundierung der vorgenommenen Behauptung eine Irreführung angenommen werden.

Außerdem verstoße die von Rechtsanwalt Sebastian Wasner als nicht belegte gesundheitsbezogene Angabe eingestufte Aussage auch gegen das Heilmittelwerbegesetz – § 3 HWG.

Der bett1.de GmbH stünde daher ein Unterlassungsanspruch gem. §§ 8, 3, 5 sowie 3a UWG i.V.m. § 3 HWG zu.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von JBB Rechtsanwälte?

Im Auftrag seiner Mandantin forderte der Rechtsanwalt die abgemahnte Partei zur Unterlassung sowie Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Eine Musterformulierung war dem Schreiben bereits beigefügt.

Die abgemahnte Partei habe zudem die für die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.147,83 € tragen.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Sebastian Wasner – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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