Abmahnung Lauterer Wettbewerb e.V. Irreführung über Energieeffizienz bei Halogenlampen

Anfang Januar mahnte der Verband Lauterer Wettbewerb e.V. eine vermeintlich irreführende Werbung für Halogenlampen ab.

Der Verband wies in seinem Schreiben zunächst auf seine Befugnis zur Rechtsverfolgung gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG hin und führte an, dass er in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände gem. § 8b UWG eingetragen sei. Es folgte eine kurze Information zu den Mitgliedern des Verbandes, zu denen nach eigenen Angaben eine erhebliche Anzahl von Gewerbetreibenden, die in der Herstellung und dem Vertrieb von Beleuchtungskörpern tätig seien, zählen.

In der anschließenden Schilderung des Sachverhalts führte der Verband Lauterer Wettbewerb e.V. aus, dass die abgemahnte Partei Halogenlampen anbiete und diese mit Hinweis auf deren Sparsamkeit bewerbe. Dadurch werde dem Verkehr suggeriert, dass es sich vorliegend um besonders sparsame Lampen handle. Dies sei jedoch nicht der Fall, sodass diese Art der Auslobung eine Irreführung der Verbraucher gem. §§ 3, 5 UWG darstelle.

Die abgemahnte Partei biete Lichtquellen an, ohne dabei das derzeit geltende Energielabel inkl. der für die Lichtquelle zutreffenden Energieeffizienzklasse und das Spektrum der Energieeffizienzklassen anzugeben. Sie verstoße daher gegen die Pflicht aus Art. 6 UAbs. 1 lit. a VO (EU) Nr. 2017/1369 und Art. 4 lit. b der delegierten VO 2019/2015. Auch halte sie die Vorgaben des Anhangs VIII Nr. 1 der VO 2019/2015 nicht ein.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung vom Verband Lauterer Wettbewerb e.V.?

Mit dem Abmahnschreiben forderte der Verband Lauterer Wettbewerb e.V. die abgemahnte Partei zur Unterlassung und Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Der Verband stützte seinen Anspruch dabei auf §§ 3, 5, 8 UWG.

Des Weiteren verlangte der Verband eine Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 357€.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier vom Verband Lauterer Wettbewerb e.V. – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

 

    Kostenlose Ersteinschätzung:

    0221 77536 7070

    X

      Kostenlose Ersteinschätzung:

      0221 77536 7070

      Skip to content