Abmahnung MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Primis GmbH wegen Verkauf von Kosmetikartikeln mit verbotenen Inhaltsstoffen

Im Februar mahnte Rechtsanwalt Christian Behn (MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) im Auftrag seiner Mandantin Primis GmbH ab. Grund der Abmahnung war ein vermeintlich unlauteres Verhalten der abgemahnten Partei. Konkret verkaufe sie (über eBay) Kosmetikartikel, die unzulässige Inhaltsstoffe enthalten.

Bei dem streitgegenständlichen Produkt handle es sich um Kosmetik- bzw. Parfumartikel, die mit dem in der EU verbotenen Stoff Lilial (Butylphenyl Methylpropional) versehen seien. Bei diesem Stoff handle es sich um eine chemische Verbindung, die gem. Art. 15 Abs. 2 S. 1 VO (EG) Nr. 1223/2009 i.V.m. Teil 3 des Anhangs VI der VO (EG) Nr. 1272/2008 verboten sei und deren Verkauf zudem strafbar sei.

Im Schreiben wies Rechtsanwalt Christian Behn darauf hin, dass es der abgemahnten Partei gem. Art. 6 VO (EG) Nr. 1223/2009 obliege, die von ihr auf den Markt bereitgestellten Produkte mit der erforderlichen Sorgfalt zu überprüfen.

Die abgemahnte Partei verstoße gegen Art. 6 III, 15 Abs. 2 S. 1 der VO (EG) Nr. 1223/2009 i.V.m. Teil 3 des Anhangs VI VO (EG) Nr. 1272/2008 sowie Art. 14 Abs. 1 lit. a u. Anhang II der VO (EG) Nr. 1223/2009 i.V.m. Art. 1 u. Anhang der VO (EU) 2021/1902. Diese Verstöße seien zugleich als Verstöße gegen § 1 UWG zu werten und daher gem. §§ 3, 8 Abs. 1 UWG zu unterlassen.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwalt Behn?

Rechtsanwalt Christian Behn wies darauf hin, dass das Verhalten der abgemahnten Partei zu unterlassen sei und sie zudem zur sofortigen Beseitigung der Störungen und zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet sei.

Die Schadensersatzzahlung veranschlagte die abmahnende Partei mit 1.395,99EUR.

Die abgemahnte Partei wurde zudem zur Abgabe einer Unterlassung- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Eine Musterformulierung war dem Schreiben bereits beigefügt.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Behn – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

 

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