Abmahnung Schleinkofer wegen geographischer Herkunftsangabe „Swiss“ für Küchenmesser

In der ersten Oktober-Hälfte mahnte die Anwaltskanzlei Schleinkofer im Auftrag ihrer Mandantin, Fa. Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd., ab. Grund der Abmahnung war die vermeintlich unzutreffende Bewerbung eines Küchenmessers mit „Swiss“. Nach Auffassung der abmahnenden Partei handle es sich um eine unerlaubte Nutzung einer (unwahren) geographischen Herkunftsangabe.

Konkret habe die abgemahnte Partei Online Kochmesser angeboten und diese dabei unzutreffender Weise mit der Bezeichnung „Swiss“ versehen. Auch auf der Verpackung sei diese Angabe gemacht worden. Da die angesprochenen Küchenmesser nicht aus der Schweiz stammen, dürfe die abgemahnte Partei diese auch nicht mit „Swiss“ bewerben.

In dem Abmahnschreiben führte der Rechtsanwalt aus, dass die Bezeichnung der Messer als Schweizer Messer nur dann zulässig wäre, wenn sie in allen Herstellungsstufen in der Schweiz gefertigt worden seien. Vorliegend sei dies jedoch nicht der Fall.

Da die abgemahnte Partei mit der geographischen Herkunftsangabe bei ihrer Kundschaft gewisse Qualitäts- und Preisvorstellungen hervorrufe, sei diese Angabe als bedeutsame Information für die Kaufentscheidung zu werten. Die abgemahnte Partei verstoße gegen §§ 126, 127 MarkenG sowie §§ 3, 5 UWG.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung der Anwaltskanzlei Schleinkofer?

Mit dem Abmahnschreiben machte der agierende Rechtsanwalt Christian Schleinkofer für seine Mandantin markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend.

Konkret forderte er die abgemahnte Partei im Auftrag seiner Mandantin zur Unterlassung auf und verlangte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine Musterformulierung war dem Schreiben bereits beigefügt.

Darüber hinaus habe die abgemahnte Partei die für die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.501,19€ zu tragen.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier der Anwaltskanzlei Schleinkofer – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

    Kostenlose Ersteinschätzung:

    0221 77536 7070

    X

      Kostenlose Ersteinschätzung:

      0221 77536 7070

      Skip to content