Abmahnung Dr. Elvira Bertram (Grünecker PartG mbH) für soulproducts GmbH wegen Verletzung von Markenrechten an der Unionsmarke „Lei(s)tungswasser“

In der ersten Oktober-Hälfte mahnte Rechtsanwältin Dr. Elvira Bertram (Grünecker PartG mbH) im Auftrag ihrer Mandantin, soulproducts GmbH, ab. Grund der Abmahnung war die vermeintliche Verletzung von Markenrechten durch die abgemahnte Partei.

Rechtsanwältin Dr. Elvira Bertram gab in ihrem Schreiben an, dass ihre Mandantin u.a. Inhaberin der Unionsmarke „Lei(s)tungswasser“ (UM018111138) sei. Die Bezeichnung genieße für Trinkflaschen markenrechtlichen Schutz.

Indem die abgemahnte Partei unerlaubterweise Trinkflaschen angeboten, beworben und vertrieben habe, die mit dem Begriff „Lei(s)tungswasser“ gekennzeichnet wurden, habe sie die Markenrechte der soulproducts GmbH verletzt. Konkret habe sie ein identisches Zeichen für identische Waren verwendet und somit gegen Art. 9 Abs. 2 lit. a UMV verstoßen. Zudem sei auch eine Verwechslungsgefahr gem. Art. 9 Abs. 2 lit. b UMV anzunehmen.

Rechtsanwältin Dr. Elvira Bertram führte aus, dass sich die abgemahnte Partei nicht darauf berufen könne, dass die Marke der Mandantin nicht als Herkunftshinweis verwendet werde. Vielmehr seien Trinkflaschen meistens mit der Marke eines Unternehmens versehen und der angesprochene Verkehr sei daher mit einer auf den Flaschen platzierten Markennennung vertraut. Nach ständiger Rechtsprechung handele es sich auch bei der ornamentalen Verwendung von Marken Dritter um eine herkunftshinweisende und damit markenrechtsverletzende Nutzung.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwältin Dr. Elvira Bertram?

Mit dem Abmahnschreiben forderte die Rechtsanwältin die abgemahnte Partei im Auftrag ihrer Mandantin zur Unterlassung der Markennutzung gem. Art. 9 Abs. 2 lit. a, b, c und Abs. 3 UMV sowie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Des Weiteren sei die abgemahnte Partei gegenüber der Mandantin zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, müsse Auskunft erteilen und die rechtsverletzenden Waren zurückrufen und vernichten.

Rechtsanwältin Dr. Elvira Bertram verlangte außerdem die Erstattung der für die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.002,41€.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwältin Dr. Elvira Bertram – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte markenrechtliche Abmahnung handelt und welche Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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