Anfang März mahnte der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. ein auf der Online-Verkaufsplattform eBay eingestelltes Angebot einer Gesichtscreme ab. Grund war das Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Grundpreisangabe.
Konkret habe die abgemahnte Partei ein kosmetisches Mittel in einer Fertigverpackung mit 50ml Nettofüllmenge angeboten. Dieses unterliege der Fertigverpackungsverordnung (FPackV). Der Verband führte an, dass die Angabe des Grundpreises gem. Art. 7 Abs. 5 der RL 2005/29/EG für Verpackungen, die nach Volumen angeboten werden, verpflichtend sei.
Das vorliegende Produkt diene nicht ausschließlich der Färbung oder Verschönerung der Haut, sodass daher auch nicht auf die Ausnahme gem. § 4 Abs. 3 Nr. 7 Preisangabenverordnung (PAngV) zurückgegriffen werden könne.
Insofern sei die abgemahnte Partei verpflichtet gewesen, den zugehörigen Grundpreis auszuweisen. Dieser Pflicht sei sie nicht nachgekommen. Sie verhalte sich daher wettbewerbswidrig. Da es sich bei den verletzten Vorschriften um Marktverhaltensregeln handle, verstoße die abgemahnte Partei zudem gegen § 3a UWG.
Welche Forderungen enthält die Abmahnung des VSW?
Mit dem Abmahnschreiben forderte der VSW die abgemahnte Partei zur Abgabe einer rechtsverbindlichen (strafbewehrten) Unterlassungserklärung auf. Eine Musterformulierung wurde dem Schreiben beigefügt.
Darüber hinaus verlangte der Verband nach § 13 Abs. 3 UWG Ersatz der erforderlichen Aufwendungen und forderte daher eine Zahlung in Höhe von 357,00€ brutto.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.