Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) wegen Gelenk-Werbung für Kollagenkapseln und Grundpreisen

Der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW) hat einen Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln wegen Werbung für Kollagenkapseln abgemahnt. Beanstandet werden Aussagen zur Gelenkgesundheit und zur Verbesserung der Beweglichkeit sowie das Fehlen des Grundpreises. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und 416,50 Euro brutto Aufwendungsersatz.

Der Fall zeigt, wie Verbände Gesundheitsversprechen in der Produktwerbung prüfen. Gerade bei Gelenkprodukten sind die Anforderungen an belegbare Aussagen hoch.

Was wird vorgeworfen?

Das Produkt wurde auf einer großen Verkaufsplattform angeboten. Die Produktwerbung enthielt vermeintlich unter anderem folgende Aussagen:

  • „All in One Kollagen Kapseln für Gelenke“ und „Gelenkkapseln“,
  • eine „Gelenkformel“,
  • Aussagen, die Gelenke bei Sport, Beruf und Alltag ansprechen und Belastungen oder schwerer werdende Bewegungen andeuten,
  • die Ansprache von Menschen, die ihre Gelenkgesundheit im Blick haben.

Der Verband hält diese Aussagen für irreführend, weil sie eine Wirkung auf die Gelenke suggerieren, die nicht belegt sei. Außerdem fehle der Grundpreis je Mengeneinheit.

Rechtlicher Hintergrund

  • Health-Claims-Verordnung (Art. 10 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1924/2006): Gesundheitsbezogene Angaben sind nur zulässig, wenn sie zugelassen sind. Der Verband macht geltend, dass keine zugelassene Angabe zur Gelenkgesundheit vorliegt und die Behörde entsprechende Angaben zu Kollagen abgelehnt habe.
  • Preisangabenverordnung (§§ 4, 5 PAngV): Wer einen Preis nennt, muss auch den Grundpreis je Mengeneinheit angeben, sofern er nicht mit dem Gesamtpreis identisch ist.
  • Anspruchsberechtigung: Der Verband beruft sich auf § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG und seine Eintragung als qualifizierter Wirtschaftsverband.

Was Online-Händler prüfen sollten

  • Produkttitel und Slogans: Begriffe wie „Gelenkkapseln“ oder „Gelenkformel“ können bereits als gesundheitsbezogene Angaben gelten.
  • Zielgruppenansprache: Formulierungen, die Beschwerden oder eine verminderte Beweglichkeit andeuten, sind besonders kritisch.
  • Grundpreis: Prüfen Sie für jedes Angebot, ob der Grundpreis angegeben ist, auch auf Marktplätzen.

Praktische Tipps, wenn eine Abmahnung eingeht

  • Werbung sichern: Dokumentieren Sie die beanstandeten Angaben mit Datum, bevor Sie etwas ändern.
  • Sofort anpassen: Entfernen Sie beanstandete Gesundheitsaussagen zeitnah aus allen Kanälen.
  • Kosten prüfen: Der Verband verlangt eine Pauschale. Lassen Sie prüfen, ob diese Position gerechtfertigt ist.

Hilfreich sind in diesem Zusammenhang unsere weiteren Beiträge zu Abmahnungen des VSW. Allgemeine Informationen zum Vorgehen bei einer Abmahnung bietet der Leitfaden Abmahnung erhalten, was tun? Ein Leitfaden für Onlineshop-Betreiber. Zu den Verteidigungsmöglichkeiten bei Verbandsabmahnungen siehe Verteidigung gegen Abmahnungen.

Unsere Unterstützung

Die Kanzlei Föhlisch prüft Abmahnungen wegen gesundheitsbezogener Werbung, Health Claims und Preisangaben. Haben Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten, können Sie sie uns zur Prüfung vorlegen.

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