Auch im August versendete die COPYTRACK GmbH erneut im Auftrag ihres Kunden SkiTotaal Berechtigungsanfragen, um einer potentiellen Verletzung der Urheberrechte ihres Kunden nachzugehen.
Der Rechteinhaber SkiTotaal habe COPYTRACK darüber informiert, dass die angeschriebene Partei möglicherweise ohne Erlaubnis bestimmte Bilder (Foto einer Skibrille) verwende. COPYTRACK sei exklusiv mit der Aufklärung, Verwaltung der Bildrechte sowie ggf. der Durchsetzung einer Rechtsverletzung beauftragt.
In dem Schreiben weist COPYTRACK darauf hin, dass Bilder urheberrechtlichen Schutz genießen und eine Rechtsverletzung verfolgt werden könne. COPYTRACK forderte die angeschriebene Partei auf, innerhalb von 7 Tagen eine möglicherweise erworbene Lizenz zur Verwendung der Bilder nachzuweisen.
Sei dies nicht der Fall, stelle die Bildnutzung höchstwahrscheinlich eine Rechtsverletzung dar. Dann sei die angeschriebene Partei zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet.
Von COPYTRACK vorgeschlagenes weiteres Vorgehen
Die Berechtigungsanfrage enthielt eine Beschreibung eines möglichen Vorgehens zur Lösung des vorliegenden Falls. COPYTRACK bat zunächst um eine eigene Prüfung der Sachlage und anschließend um die Bereitstellung eines potentiellen Lizenznachweises. Für den Fall, dass die angeschriebene Partei keine Lizenz erworben habe, zeigte COPYTRACK zwei Optionen auf.
Die erste Option bestehe darin, nachträglich eine Bildlizenz für 389,59€ zu erwerben, die die bisherige und zukünftige Bildnutzung (für die Dauer eines Jahres ab Kaufdatum) abdecke.
Als zweite Option könne die angeschriebene Partei auch Schadensersatz in Höhe von 350,00€ leisten. Diese Schadensersatzleistung beinhalte die bisherige Nutzung, erfordere jedoch eine sofortige Löschung des unautorisiert genutzten Bildes.
COPYTRACK wies zum Ende des Schreibens darauf hin, dass sofern keine gültige Lizenz nachgewiesen oder erworben werbe, der Fall an ihren Partneranwalt übergeben werden und dies zu wesentlich höheren Kosten führen könne.
Sie haben eine Berechtigungsanfrage erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Zunächst möchten wir darauf aufmerksam machen, dass eine Berechtigungsanfrage nicht mit einer Abmahnung zu verwechseln ist. Anders als eine solche enthalten Berechtigungsanfragen keine explizite Aufforderung zur Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten etc., sondern dienen dazu vor einer eigentlichen Abmahnung den Sachverhalt zu erfassen und in Erfahrung zu bringen, warum sich die bildnutzende Partei in ihrer Nutzung berechtigt sieht. Die anfragende Partei möchte in einem solchen Fall oftmals das Risiko einer unberechtigten Abmahnung reduzieren.
Dennoch sollte eine Berechtigungsanfrage nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wie auch bei Abmahnungen werden die gesetzten Fristen knapp bemessen, sodass ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln gefragt ist.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine geforderte Zahlung leisten oder gar Unterlassungserklärungen abgeben sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine Rechtsverletzung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.
Weitere Informationen zu Risiken bei der Nutzung fremder Produktbilder enthält der Beitrag „Achtung Abmahnfalle: Die Nutzung fremder Produktfotos im Online-Shop„.