Der Verband Wirtschaft im Wettbewerb e.V. hat einen Onlinehändler wegen angeblich fehlender Energieverbrauchskennzeichnung bei einem Smartphone abgemahnt. Der Verband verlangt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Kostenpauschale in Höhe von 390,00 €. Den Vorwurf stützt er auf die EU-Verordnung 2023/1669 und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). „Abmahnung von Wirtschaft im Wettbewerb e.V. wegen fehlender Energiekennzeichnung bei Smartphones“ weiterlesen

