Abmahnung und Vertragsstrafe Wirtschaft im Wettbewerb: 21.000 Euro Vertragsstrafe wegen Energiekennzeichnung

Der Verein Wirtschaft im Wettbewerb e.V. hat einen Elektronik-Onlinehändler wegen fehlender Angaben zur Energieeffizienz von Haushaltsgeräten abgemahnt. Der Verein fordert zudem eine Vertragsstrafe von insgesamt 21.000 Euro, weil der Händler eine frühere Unterlassungserklärung nach Auffassung des Vereins mehrfach verletzt habe. Außerdem verlangt er eine Abmahnkostenpauschale von 390,00 Euro.

Der Fall zeigt, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung im Onlinehandel teuer werden kann, wenn der Händler sie nicht konsequent umsetzt.

Was wird dem Händler vorgeworfen?

Der Verein beruft sich auf eine frühere Unterlassungserklärung, in der sich der Händler verpflichtet hatte, bei der Werbung für bestimmte Kühlgeräte und Wäschetrockner die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der Effizienzklassen als grafischen Pfeil anzugeben. Dies gilt auch für Werbung auf der Website und im Teaser der Startseite.

Nach Darstellung des Vereins fehlt dieser Pfeil bei zahlreichen Produkten in verschiedenen Kategorien, darunter Fernseher, Kühlschränke und Wäschetrockner.

Die Abmahnung betrifft zudem weitere Werbung. Der Verein beanstandet fehlende Energieangaben bei Waschmaschinen, Backöfen und Dunstabzugshauben sowie fehlende Etiketten und Produktdatenblätter.

Welche Forderungen werden erhoben?

Der Verein verlangt:

  • Vertragsstrafe: Insgesamt 21.000 Euro. Der Verein begründet die Höhe mit der Schwere des Verstoßes, der Wiederholung und der Größe des Unternehmens.
  • Unterlassungserklärung: Eine neue, strafbewehrte Erklärung, die auch kerngleiche Verstöße erfasst.
  • Kostenpauschale: 390,00 Euro nach § 13 Abs. 3 UWG (327,73 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer).

Rechtlicher Hintergrund

Die EU-Verordnungen zur Energieverbrauchskennzeichnung verpflichten Händler, bei der Werbung für kennzeichnungspflichtige Geräte bestimmte Angaben zu machen. Dazu gehören Energieeffizienzklasse, Spektrum der verfügbaren Klassen als grafischer Pfeil und Verweise auf Etikett und Produktdatenblatt. Verstöße werden über das UWG verfolgt.

Eine Vertragsstrafe ist nach einer Unterlassungserklärung fällig, wenn der Schuldner erneut gegen die vereinbarte Pflicht verstößt. Ihre Höhe bestimmt der Gläubiger grundsätzlich nach billigem Ermessen. Ein Gericht kann sie überprüfen. Dabei spielen die Schwere des Verstoßes, das Verschulden und die wirtschaftliche Größe des Schuldners eine Rolle.

Was Onlinehändler prüfen sollten

  • Pflichtangaben in der Werbung: Prüfen Sie für jedes kennzeichnungspflichtige Gerät, ob Energieklasse, Pfeil und Verweise vorhanden sind. Dies gilt auch für Teaser, Kategorieseiten und Fernseh-Werbung.
  • Umsetzung: Setzen Sie jede Verpflichtung in allen Bereichen Ihres Shops um, nicht nur bei dem beanstandeten Produkt.
  • Herstellerdaten: Übernommene Produktdaten sind nicht automatisch korrekt. Prüfen Sie Etiketten und Datenblätter.
  • Kontrollen nach Aufbrauchfristen: Achten Sie darauf, dass nach Ablauf einer Frist keine alte Werbung mehr online ist.

Praktische Tipps, wenn eine Abmahnung eingeht

  • Nicht vorschnell reagieren: Eine Vertragsstrafe und eine neue Unterlassungserklärung sind keine Kleinigkeit. Lassen Sie den Fall vor einer Zahlung oder Unterschrift prüfen.
  • Sachverhalt dokumentieren: Sichern Sie die beanstandeten Seiten und Ihre eigene Dokumentation.
  • Unterlagen prüfen: Vergleichen Sie die frühere Unterlassungserklärung genau mit dem Vorwurf. Passt der Vorwurf zum Wortlaut?
  • Fristen beachten: Verbände setzen Fristen. Reagieren Sie rechtzeitig, auch wenn Sie den Vorwurf bestreiten.

Hilfreich in diesem Zusammenhang ist auch der Beitrag Abmahnung von Wirtschaft im Wettbewerb e.V. wegen fehlender Energiekennzeichnung bei Smartphones. Allgemeine Informationen bietet der Leitfaden Abmahnung erhalten, was tun? Ein Leitfaden für Onlineshop-Betreiber.

Unsere Unterstützung

Die Kanzlei Föhlisch prüft Vertragsstrafen und Abmahnungen wegen Energiekennzeichnung und anderer Pflichtangaben. Wir prüfen, ob die frühere Unterlassungserklärung den Vorwurf deckt, ob die Höhe der Vertragsstrafe angemessen ist und ob die Kostenpauschale berechtigt ist. Haben Sie eine vergleichbare Forderung erhalten, können Sie uns die Unterlagen zur Prüfung vorlegen.

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