Abmahnung von Wirtschaft im Wettbewerb e.V. wegen fehlender Energiekennzeichnung bei Smartphones

Der Verband Wirtschaft im Wettbewerb e.V. hat einen Onlinehändler wegen angeblich fehlender Energieverbrauchskennzeichnung bei einem Smartphone abgemahnt. Der Verband verlangt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Kostenpauschale in Höhe von 390,00 €. Den Vorwurf stützt er auf die EU-Verordnung 2023/1669 und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Was wirft Wirtschaft im Wettbewerb dem Händler vor?

Das Schreiben beanstandet zwei Punkte bei der Werbung für ein Smartphone auf einer Online-Verkaufsplattform:

  • Fehlende grafische Darstellung der Energieeffizienzklasse: In der visuell wahrnehmbaren Werbung fehle der gesetzlich vorgeschriebene Pfeil mit der Energieeffizienzklasse und dem Spektrum der verfügbaren Klassen. Der Verband stützt sich dabei auf Artikel 4 lit. c in Verbindung mit Anhang VII Nr. 4 der EU-Verordnung 2023/1669.
  • Fehlendes Energielabel und Produktdatenblatt: Auf der Produktdetailseite sei das Smartphone im Fernabsatz beworben worden, ohne dass das Energielabel und das Produktdatenblatt im Anzeigenmechanismus in der Nähe des Preises bereitgestellt wurden. Hier beruft sich der Verband auf Artikel 4 lit. b in Verbindung mit Anhang VIII Nr. 1 und Nr. 4 der Verordnung.

Beide Verstöße werden als Verletzung von §§ 5a, 5b Abs. 4 UWG gewertet.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung des VSW?

  • Unterlassungserklärung: Der Verband verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein Textvorschlag liegt bei.
  • Kostenpauschale: Für die Bearbeitung verlangt der Verband insgesamt 390,00 €.
  • Hinweis auf gerichtliche Schritte: Nach Ablauf der gesetzten Frist behält sich der Verband vor, ohne weitere Mahnung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Energielabel für Smartphones

Die Energieverbrauchskennzeichnung soll Verbrauchern einen Vergleich energieeffizienter Produkte ermöglichen. Seit dem 20.6.2025 gilt die Pflicht zur Kennzeichnung von Smartphones und Tablets. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Smartphone bewirbt, muss in der Werbung in der Regel:

  • die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der verfügbaren Klassen grafisch darstellen,
  • beim Angebot im Fernabsatz das Energielabel und das Produktdatenblatt bereitstellen.

Praxistipps für Online-Händler

So vermeiden Sie solche Abmahnungen:

  • Prüfen Sie für jedes Smartphone, das Sie anbieten, ob Energielabel und Produktdatenblatt vorhanden sind.
  • Stellen Sie in der Werbung die Energieeffizienzklasse grafisch dar, wenn die Vorschriften das verlangen.
  • Kontrollieren Sie auch Produktdetailseiten und Anzeigen auf Plattformen und in Preisvergleichsportalen. Der Anzeigenmechanismus in der Nähe des Preises ist häufig der Knackpunkt.
  • Lassen Sie Ihre Produktdaten regelmäßig überprüfen, wenn neue Modelle erscheinen.

Wir prüfen Ihre Abmahnung

Wer eine Abmahnung erhält, steht oft unter Zeitdruck und weiß nicht, wie ernst das Schreiben zu nehmen ist. Wir sehen uns das Schreiben gemeinsam mit Ihnen an: die behauptete Rechtsverletzung, die Berechtigung des Absenders, die geforderten Zahlungen und die vorformulierte Unterlassungserklärung. Gemeinsam klären wir die Reaktionsmöglichkeiten.

    Kontakt:

    0221 77536 7070

    Formular ausfüllen oder

    X

      Kontakt:

      0221 77536 7070

      Formular ausfüllen oder

      Jetzt direkt Erstberatungs-Termin buchen