Abmahnung von Wirtschaft im Wettbewerb e.V. wegen fehlender Energiekennzeichnung bei Smartphones

Der Verband Wirtschaft im Wettbewerb e.V. hat einen Onlinehändler wegen angeblich fehlender Energieverbrauchskennzeichnung bei einem Smartphone abgemahnt. Der Verband verlangt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Kostenpauschale in Höhe von 390,00 €. Den Vorwurf stützt er auf die EU-Verordnung 2023/1669 und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). „Abmahnung von Wirtschaft im Wettbewerb e.V. wegen fehlender Energiekennzeichnung bei Smartphones“ weiterlesen

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