Abmahnung wegen unzureichender Angaben zu einer „FDA-Zertifizierung“

Rechtsanwalt Peter Dürr mahnt für die  absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG einen Onlinehändler wegen einer angeblich unzureichenden Bewerbung eines Fahrrad-Flaschenhalter-Sets ab. Die Produktbeschreibung enthielt die Aussage, die Trinkflasche bestehe aus BPA-freiem Material und sei nach FDA-Standard zertifiziert. Gefordert wurden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von 1.590,91 Euro Rechtsanwaltskosten.

Wettbewerbsrechtliche Einordnung einer Zertifizierung

Die Abmahnung wurde auf §§ 3, 5 und 5a UWG gestützt. Danach kann es unlauter sein, wenn Verbrauchern eine wesentliche Information vorenthalten wird, die sie für eine informierte Kaufentscheidung benötigen.

Bei Zertifizierungswerbung kann insbesondere relevant sein:

  • Welche Produkteigenschaft wurde geprüft?
  • Nach welchem Standard erfolgte die Prüfung?
  • Welche Stelle hat die Prüfung durchgeführt?
  • Worauf bezieht sich die Zertifizierung konkret?

Gerade Aussagen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit und Produktsicherheit können die Kaufentscheidung beeinflussen.

Unterlassungserklärung und Kosten

Die bloße Entfernung der Werbung beseitigt nicht automatisch die Wiederholungsgefahr. Gefordert wurde deshalb eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Eine solche Erklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Sie kann langfristige Verpflichtungen und Vertragsstrafen enthalten. Zu prüfen ist insbesondere, ob die beanstandete Aussage tatsächlich verwendet wurde, ob die Zertifizierung nachweisbar ist und ob der Unterlassungsanspruch in der verlangten Form besteht.

Was Händler beachten sollten

Aussagen wie „zertifiziert“, „geprüfte Sicherheit“ oder „nach FDA-Standard“ sollten nur verwendet werden, wenn sie durch belastbare Unterlagen belegt und für Verbraucher nachvollziehbar sind.

Wer eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhält, sollte die gesetzten Fristen beachten und die Unterlassungs- sowie Zahlungsforderungen rechtlich prüfen lassen. Ein vollständiges Ignorieren kann gerichtliche Schritte nach sich ziehen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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