Abmahnung Kathrin Silge (Kanzlei Dr. Bahr) für Quante-Design GmbH & Co. KG wegen irreführender Werbung – Sonnenschirm

In der ersten Oktober-Hälfte mahnte Rechtsanwältin Kathrin Silge der Kanzlei Dr. Bahr im Auftrag ihrer Mandantin, Quante-Design GmbH & Co. KG, ab. Grund der Abmahnung war eine vermeintlich irreführende Werbung für einen Sonnenschirm.

Konkret habe die abgemahnte Partei in ihrem Online-Shop einen Sonnenschirm angeboten und beworben. Dabei habe sie Abbildungen genutzt, auf denen der Schirm mit Ständer inkl. vier stabilisierender Platten dargestellt wurde.

Rechtsanwältin Kathrin Silge gab in ihrem Schreiben an, dass die abgebildeten Platten nicht in dem Online-Shop der abgemahnten Partei erhältlich seien. Zwar weise die abgemahnte Partei unter der Überschrift „Eigenschaften“ darauf hin, dass die abgebildeten Platten nicht im Lieferumfang enthalten und im örtlichen Baumarkt erworben werden könnten, aufgrund der Abbildung gehe der Verbraucher jedoch davon aus, dass die gezeigten Platten über die Website der abgemahnten Partei bestellt werden könnten. Infolgedessen liege eine Irreführung der Verbraucher und damit ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG vor.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwältin Kathrin Silge (Kanzlei Dr. Bahr)?

Mit dem Abmahnschreiben forderte Rechtsanwältin Kathrin Silge im Auftrag ihrer Mandantin zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Des Weiteren verlangte sie die Erstattung der für die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.088,60€.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwältin Kathrin Silge – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die in der Abmahnung geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

 

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