Abmahnung Lisa Gross für Image Professionals GmbH wegen unlizenzierter Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials – „Rotweinstillleben mit Brotkorb“

In der zweiten Juli-Hälfte mahnte Rechtsanwältin Lisa Gross (Frommer Rechtsanwalts PartG mbH) im Auftrag ihrer Mandantin, Image Professionals GmbH, ab. Grund der Abmahnung war eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung aufgrund unerlaubter Nutzung von geschütztem Bildmaterial.

Das Abmahnschreiben enthält zunächst Ausführungen darüber, dass die Image Professionals GmbH für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt sei, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei einer unberechtigten Bildnutzung geltend zu machen.

Das gegenständliche Bildmaterial genieße Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Es erfülle die Anforderungen des § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG und sei daher als Werk, jedenfalls aber als Lichtbild nach § 72 Abs. 1 UrhG geschützt.

Die abgemahnte Partei habe das Bildmaterial ohne die erforderliche Nutzungserlaubnis im Internet genutzt. Konkret stelle ihr Handeln eine Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG dar. Zudem handele es sich bei der Bereitstellung geschützter Werke auf Internetseiten um eine öffentliche Zugänglichmachung i.S.v. § 19a UrhG.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwältin Lisa Gross?

In der Abmahnung weist Rechtsanwältin Lisa Gross darauf hin, dass ihrer Mandantin infolge der genannten Rechtsverletzungen Unterlassungs-, Auskunfts-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche insb. gem. §§ 97, 97a, 101 UrhG, 242 BGB zustünden.

Sie betont, dass der Unterlassungsanspruch ihrer Mandantin nicht bereits dadurch erlösche, dass das Bildmaterial aus der Internetpräsenz entfernt werde. Zur Ausräumung der für das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs maßgeblichen Wiederholungsgefahr sei vielmehr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich. Zur Abgabe einer solchen wurde die abgemahnte Partei aufgefordert. Eine Mustererklärung war der Abmahnung beigefügt.

Darüber hinaus verlangte die Rechtsanwältin Lisa Gross im Auftrag ihrer Mandantin detaillierte und schriftliche Auskunft gem. §§ 101 UrhG, 242, 259, 260 BGB. Die Auskunftserteilung sei insbesondere für die Bezifferung des Schadensersatzanspruchs erforderlich. Ein Formblatt zur Auskunftserteilung war dem Abmahnschreiben ebenfalls beigefügt.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwältin Lisa Gross – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

Weitere Informationen zu Risiken bei der Nutzung fremder Produktbilder enthält der Beitrag „Achtung Abmahnfalle: Die Nutzung fremder Produktfotos im Online-Shop„.

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