Abmahnung Peter Dürr für absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG wegen Wettbewerbsverstoß – Rucksack (Werbung mit TÜV/GS-Zertifizierung)

Ende März mahnte Rechtsanwalt Peter Dürr im Auftrag seiner Mandantin absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG ab. Grund der Abmahnung war die Bewerbung eines Rucksacks unter Nennung einer TÜV/GS-Zertifizierung ohne Einbindung weiterer Angaben.

Die abgemahnte Partei vertreibe ebenso wie die abmahnende Partei Produkte (u.a. Sport-, Fahrrad- und Freizeitzubehör) über Internetverkaufsplattformen. Ein Wettbewerbsverhältnis sei daher zu bejahen. Auf der Plattform Amazon habe die abgemahnte Partei einen Rucksack angeboten und dabei mit einem TÜV/GS-zertifizierten Rücken Protektor geworben.

Rechtsanwalt Peter Dürr gab in seinem Schreiben an, dass die abgemahnte Partei keine weiteren Angaben zu der „angeblichen“ TÜV-Zertifizierung bereitgestellt habe. Insbesondere seien keine Angaben zur Art der Prüfung bzw. Zertifizierung gemacht worden. Des Weiteren werde nicht angegeben, welche Stelle mit der Prüfung betraut war.

Infolge des Fehlens der weiteren Angaben handle es sich bei einer solchen Werbung, die nur die Bezeichnung „TÜV/GS-zertifiziert“ zum Gegenstand habe, um einen Wettbewerbsverstoß gem. §§ 3, 5, 5a Abs. 2 UWG.

Der Rechtsanwalt betonte, dass neben Testergebnissen und Warenprüfungen auch Zertifizierungen für Kaufentscheidungen wesentlich seien. Eine sachgerechte Kaufentscheidung sei ohne die geforderten Angaben nicht möglich. Mangels Bereitstellung der weiteren Angaben liege daher eine spürbare Beeinträchtigung vor.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwalt Peter Dürr?

Im Auftrag seiner Mandantin forderte der Rechtsanwalt die abgemahnte Partei zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Eine Musterformulierung war dem Schreiben bereits beigefügt.

Zudem habe die abgemahnte Partei die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.501,19€ zu tragen.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwalt Peter Dürr – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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