Abmahnung RoC Skincare Iberia: Verkaufsstopp und Offenlegung der Bezugsquellen gefordert

Die RoC Skincare Iberia S.L. verlangt von einem Verkäufer auf einer Online-Plattform in Spanien, Angebote mit RoC-Produkten zu entfernen und die Bezugsquellen offenzulegen. Das Schreiben stammt vom General Counsel des Herstellers. Es kündigt  an, bei Nichtbeachtung externe Anwälte einzuschalten, deren Kosten dem Empfänger in Rechnung gestellt werden könnten.

Was das Schreiben verlangt

Der Hersteller betreibt nach eigenen Angaben ein selektives Vertriebssystem in Spanien. Die Vertriebsrichtlinien untersagen es Vertragshändlern, Produkte über Drittplattformen zu verkaufen, und Händlern, an nicht zugelassene Wiederverkäufer zu liefern. Der Empfänger soll:

  • alle Bezugsquellen der Produkte nennen, einschließlich Lieferanten und Rechnungskopien,
  • sämtliche Angebote der Produkte auf der Plattform entfernen.

Rechtlicher Hintergrund

Die Vertriebsbindung ist ein kartellrechtliches Thema. Selektive Vertriebssysteme sind unter bestimmten Bedingungen zulässig, wenn die Kriterien qualitativ und diskriminierungsfrei sind. Ob ein solches Verbot bei Pflegeprodukten wirksam ist, ist im Einzelfall zu prüfen.

Die Pflicht, Bezugsquellen offenzulegen, kann mit Geheimhaltungsinteressen des Händlers kollidieren. Ob eine solche Auskunft verlangt werden kann, ist eine eigene rechtliche Frage.

Worauf Händler achten sollten

  • Vertragsbeziehung klären: Prüfen Sie, ob Sie als autorisierter Händler im Vertriebssystem geführt sind.
  • Plattformangebote: Kontrollieren Sie, ob Ihre Angebote mit den Vertriebsregeln Ihres Lieferanten vereinbar sind.
  • Dokumentation: Halten Sie Bezugswege und Rechnungen nachvollziehbar fest.

Praktische Tipps bei einem solchen Schreiben

  • Prüfen Sie die Vertragsgrundlage, bevor Sie Angebote entfernen oder Auskunft geben.
  • Geben Sie keine Lieferantendaten ohne rechtliche Prüfung weiter.
  • Beachten Sie die gesetzte Frist und reagieren Sie rechtzeitig, auch wenn keine Zahlung verlangt wird.
  • Lassen Sie eine Unterlassungserklärung nur nach Prüfung abgeben.

Allgemeine Informationen zum Vorgehen bei einer Abmahnung bietet der Leitfaden Abmahnung erhalten, was tun? Ein Leitfaden für Onlineshop-Betreiber.

Wie Föhlisch helfen kann

Die Kanzlei Föhlisch prüft Schreiben von Herstellern zu selektiven Vertriebssystemen und Marktplatzverboten, auch im europäischen Kontext. Wir klären die Vertragsgrundlage, bewerten Auskunftspflichten und formulieren Antworten im erforderlichen Umfang. Haben Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten, können Sie sie uns zur Prüfung vorlegen.

    Kontakt:

    0221 77536 7070

    Formular ausfüllen oder

    X

      Kontakt:

      0221 77536 7070

      Formular ausfüllen oder

      Jetzt direkt Erstberatungs-Termin buchen