Ende September mahnte Rechtsanwältin Lucy Dannert (Lubberger Lehment Rechtsanwälte Partnerschaft mbB) im Auftrag ihrer Mandantin, Nobilis Group GmbH, ab. Grund der Abmahnung waren vermeintliche Wettbewerbsverstöße in Form des Anbietens und Bewerbens von Duftzwillingen/Dupes im Online-Shop der abgemahnten Partei.
Konkret habe die abgemahnte Partei über ihren Online-Shop die Duftimitationen bekannter Markenparfums angeboten. Im Rahmen der Angebote habe sie auf die Kennzeichen der Nobilis Group GmbH Bezug genommen. Dabei verwende sie Aussagen wie „Riecht wie …“ und leite durch Verlinkungen zu den Google-Ergebnissen der konkreten Duftnoten der Parfums der Mandantin. Auf der Angebotsseite seien zudem Imitationsbehauptungen in Form von Bewertungen vermeintlicher Kunden abgebildet.
Rechtsanwältin Lucy Dannert führte in ihrem Abmahnschreiben aus, dass es sich bei der Werbung der abgemahnten Partei um unzulässige Imitationswerbung handle und diese somit gegen Wettbewerbsrecht verstoße (§ 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG). Sie wies darauf hin, dass es unerheblich sei, ob die abgemahnte Partei die Nennung der Original-Markenparfums unmittelbar auf der eigenen Website oder durch Verlinkung auf andere Websites vornehme. Durch Nutzung der einleitenden Worte „Riecht wie …“ und die jeweilige Verlinkung mache sich die abgemahnte Partei die dortige Verwendung des Zeichens für die Imitationswerbung zu eigen. Auch für Imitationsbehauptungen in auf der Website eingebundenen Bewertungen sei der Betreiber der Website verantwortlich.
Darüber hinaus handle die abgemahnte Partei auch unlauter gem. § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG, indem sie den Ruf des Kennzeichens der Mandantin in unlauterer Weise ausnutze.
Welche Forderungen enthält die Abmahnung von Rechtsanwältin Lucy Dannert?
Mit dem Abmahnschreiben machte Rechtsanwältin Lucy Dannert für ihre Mandantin einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend. Sie forderte die abgemahnte Partei zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Eine Musterformulierung war dem Schreiben beigefügt.
Außerdem verlangte sie Auskunft und Schadensersatz gem. §§ 3, 9 UWG, § 242 BGB und forderte die abgemahnte Partei zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.002,41€ auf.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier von Rechtsanwältin Lucy Dannert – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.
Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.