Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) wegen unklarer Widerrufsbelehrung und fehlender Grundpreisangabe für das Lebensmittel „Knoblauch in Salzlake“

Anfang diesen Jahres mahnte der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) aufgrund vermeintlicher Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) ab. Gegenstand der Abmahnung waren neben einer unzutreffenden Grundpreisangabe auch Widersprüche in der von der abgemahnten Partei verwendeten Widerrufsbelehrung/-erklärung.

Konkret habe sich die abgemahnte Partei wettbewerbswidrig verhalten, indem sie im Internet für das Lebensmittel „Knoblauch in Salzlake“ warb, ohne dabei den Anforderungen der PAngV gerecht zu werden. Die abgemahnte Partei habe den Preis des Erzeugnisses angegeben, dabei jedoch den nach §§ 4, 5 Abs. 1 PAngV erforderlichen Grundpreis nicht zutreffend ausgewiesen. Der VSW führte aus, dass sofern es sich um Waren handle, bei denen das Abtropfgewicht anzugeben sei, sich der Grundpreis auf eben dieses Gewicht beziehen müsse.

Im vorliegenden Fall habe die abgemahnte Partei den Grundpreis basierend auf 1.000g errechnet. Da das Abtropfgewicht jedoch geringer sei (550g), habe diese Berechnung zu einem unzutreffenden – nämlich zu geringen – Grundpreis geführt. Infolgedessen werde es dem Verbraucher erschwert, die Preiswürdigkeit der Produkte mit denen anderer Anbieter zu vergleichen.

Die abgemahnte Partei verstoße somit gegen die Vorgaben der PAngV und zugleich gegen §§ 3, 3a UWG.

Zudem habe die abgemahnte Partei in ihrer Widerrufsbelehrung und der bereitgestellten Widerrufserklärung sich widersprechende Adressangaben gemacht. Nach Auffassung des VSW bestünde infolgedessen die Gefahr, dass Verbraucher von der Ausübung des Widerrufsrechts absehen, weil sie verwirrt seien oder sie davon ausgingen, dass der Widerruf für seine Wirksamkeit gegenüber beiden Adressen abgegeben werden müsse und sie den damit einhergehenden Aufwand scheuen.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung des VSW?

Mit dem Abmahnschreiben forderte der VSW die abgemahnte Partei zur Abgabe einer rechtsverbindlichen (strafbewehrten) Unterlassungserklärung auf. Eine Musterformulierung wurde dem Schreiben beigefügt.

Darüber hinaus verlangte der Verband nach § 13 Abs. 3 UWG Ersatz der erforderlichen Aufwendungen und forderte daher eine Zahlung in Höhe von 357,00€ brutto.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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