Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) wegen Verstoß gegen die BiozidVO – Werbung für Insektenschutz

Ende September mahnte der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. eine Werbung für Insektenschutzmittel ab. Grund für die Abmahnung waren vermeintliche Verstöße gegen die Vorschriften für Biozidprodukte – konkret gegen die BiozidVO (VO (EU) Nr. 528/2012).

Die abgemahnte Partei biete auf ihrer Website u.a. Insektenschutzmittel und damit Biozidprodukte an. Für derartige Produkte und die zugehörige Werbung sehe Art. 72 BiozidVO folgenden verpflichtenden Hinweis vor:

„Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“

Dieser Hinweis fehle bei den von der abgemahnten Partei beworbenen Produkten. Insofern liege ein Verstoß gegen die genannte Vorschrift vor.

Die abgemahnte Partei habe die Insektenschutzmittel zudem mit den nachstehenden Angaben beworben:

    • „Natürlicher Insektenschutz […]“
    • “ […] natürlichem Geraniol und […]“

Diese Aussagen wertete der Verband als Verstöße gegen Art. 72 Abs. 3 BiozidVO. Danach dürfe die Werbung für Biozidprodukte keine Angaben wie „umweltfreundlich“, „tierfreundlich“, „unschädlich“, „natürlich“, „ungiftig“ o.ä. Hinweise oder Verharmlosungen enthalten.

Da es sich bei den Vorschriften um Marktverhaltensregeln handle, seien die Verletzungen zugleich unlauter i.S.v. § 3a UWG.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung des VSW?

Mit dem Abmahnschreiben forderte der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. die abgemahnte Partei zur Abgabe einer rechtsverbindlichen (strafbewehrten) Unterlassungserklärung auf. Eine Musterformulierung wurde dem Schreiben beigefügt.

Darüber hinaus verlangte der Verband nach § 13 Abs. 3 UWG Ersatz der erforderlichen Aufwendungen und forderte daher eine Zahlung in Höhe von 357,00€ brutto.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier vom VSW – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch nicht ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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