Berechtigungsanfrage Dr. Thilo Igwecks für BVB Merchandising GmbH wegen unerlaubter Markennutzung – „BVB“ Schuhpin (Schuhstecker)

Ende Juli versendete Rechtsanwalt Dr. Thilo Igwecks (DRES. LOHNER, FISCHER, IGWECKS & COLLEGEN Rechtsanwälte, Partnerschaft MBH) im Auftrag seiner Mandantin BVB Merchandising GmbH eine Berechtigungsanfrage, um einer vermeintlichen Verletzung von Markenrechten nachzugehen.

Das Schreiben enthielt Ausführungen dazu, dass die BVB Merchandising GmbH Inhaberin zahlreicher geschützter Marken sei und die Verfolgung möglicher Markenrechtsverletzungen hohe Priorität habe. Infolgedessen werde die Nutzung der Marken auch überwacht und Verstöße geahndet.

Die angeschriebene Partei habe über die Plattform Ebay Schuhstecker angeboten. Dabei habe sie, ohne dass eine entsprechende Lizenzvereinbarung getroffen worden wäre, die Marken der BVB Merchandising GmbH genutzt. Konkret gehe es um die Marken „BVB“, Borussia Dortmund“ sowie das Logo „BVB 09“.

Rechtsanwalt Dr. Thilo Igwecks führte aus, dass infolge der vorgenannten Nutzung der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung im Raum stehe.

Welche Forderungen enthält die Berechtigungsanfrage von Dr. Thilo Igwecks?

In dem Schreiben betonte Rechtsanwalt Dr. Thilo Igwecks, dass es sich vorliegend nicht um eine kostenauslösende Abmahnung handele, sondern die Mandantin an einer konstruktiven außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit ohne kostenintensive Schritte interessiert sei.

Zur Streitvermeidung forderte er die angeschriebene Partei auf, das benannte und eventuell weitere markenrechtsverletzende Angebote unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu entfernen. Die Erfüllung dieser Forderung sei zudem per Mail zu bestätigen.

Sie haben eine Berechtigungsanfrage erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Zunächst möchten wir darauf aufmerksam machen, dass eine Berechtigungsanfrage nicht mit einer Abmahnung zu verwechseln ist. Anders als eine solche enthalten Berechtigungsanfragen keine explizite Aufforderung zur Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten etc..

Dennoch sollte eine Berechtigungsanfrage nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wie auch bei Abmahnungen werden die gesetzten Fristen knapp bemessen, sodass ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln gefragt ist.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine geforderte (Unterlassungs-)Erklärung abgeben sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine Markenrechtsverletzung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

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