Schadensersatzforderung der KSP Rechtsanwälte für dpa Picture-Alliance GmbH wegen Bildnutzung in sozialen Medien

Die KSP Kanzlei Dr. Seegers Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KSP Rechtsanwälte) fordert im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH von einem Unternehmen Schadensersatz wegen der Nutzung eines Fotos in sozialen Medien. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 4.048,30 Euro.

Bildrechte werden in sozialen Medien häufig übersehen. Wir erklären, was das Schreiben vorwirft und worauf Unternehmen achten sollten.

Was wird dem Unternehmen vorgeworfen?

Nach dem Schreiben nutzte das Unternehmen in sozialen Medien ein Lichtbild. Die Mandantin habe daran das ausschließliche Nutzungsrecht, eine Zustimmung habe es nicht gegeben.

Der Schadensersatz wird im Wege der Lizenzanalogie berechnet. Maßstab ist also, was bei einer rechtmäßigen Nutzung als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. Als Grundlage dient die Übersicht marktüblicher Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), und zwar die Preise für Social-Media-Nutzung.

Die Gesamtforderung setzt sich nach dem Schreiben aus Schadensersatz, Dokumentationskosten der Beweissicherung, Zinsen ab dem Zeitpunkt der Rechtsverletzung und Rechtsanwaltskosten zusammen.

Welche Rechtsgrundlage nennt die Kanzlei?

  • Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Das Schreiben stützt den Anspruch auf § 97 Abs. 2 UrhG.
  • Zinsen: Verlangt werden Zinsen ab der ersten Nutzung.
  • Löschung: Das Schreiben fordert, das Lichtbild aus dem Netz zu nehmen und auf allen Datenträgern zu löschen.

Hintergrund: Lizenzanalogie bei Bildern

Wer ein fremdes Foto ohne Lizenz nutzt, schuldet nach der Rechtsprechung in der Regel eine angemessene Vergütung. Die Lizenzanalogie berechnet diese Vergütung so, als hätte der Nutzer eine ordentliche Lizenz erworben. Die Höhe hängt von Umfang, Dauer und Verbreitung der Nutzung ab.

Zwei Punkte sind bei länger zurückliegenden Nutzungen besonders wichtig. Erstens: Ob Ansprüche verjährt sind, richtet sich nach Entstehung und Kenntnis des Rechteinhabers (§§ 195, 199 BGB) und ist im Einzelfall zu prüfen. Zweitens: Eine dauerhafte Nutzung kann neue Ansprüche begründen, auch wenn der erste Verstoß lange zurückliegt.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

  • Bildquellen dokumentieren: Halten Sie für jedes verwendete Foto Herkunft, Lizenz und Nutzungsumfang fest.
  • Social-Media-Bestand prüfen: Ältere Beiträge und Profilbilder können ebenfalls betroffen sein.
  • Lizenzen nachweisen: Bildagenturen, Lizenzbelege und Nutzungsbedingungen sollten Sie vorhalten.
  • Nicht vorschnell löschen ohne Dokumentation: Sichern Sie den Beitrag, bevor Sie ihn entfernen.

Ähnliche Fälle haben wir bereits beschrieben. Lesenswert sind die Schadensersatzforderung von Dr. Birgit Rase (KSP Rechtsanwälte) für dpa Picture-Alliance GmbH wegen unerlaubter Bildnutzung (Januar 2026) und die Schadensersatzforderung für dpa Picture-Alliance GmbH wegen einer unerlaubten Bildnutzung (2025).

Praktische Tipps, wenn eine Forderung eingeht

  • Nicht ungeprüft zahlen: Prüfen Sie Grund und Höhe der Forderung, insbesondere die Zinsen und Nebenkosten.
  • Verjährung prüfen lassen: Bei länger zurückliegenden Nutzungen kann die Verjährung eine Rolle spielen.
  • Rechteinhaber verifizieren: Fordern Sie Nachweise über die Rechteinhaberschaft an.
  • Keine direkte Kontaktaufnahme ohne Beratung: Das Schreiben bittet, die Mandantin nicht direkt zu kontaktieren. Antworten sollten Sie abstimmen.

Unsere Unterstützung

Die Kanzlei Föhlisch prüft Schadensersatzforderungen wegen Bildnutzung, bewertet die Lizenzanalogie, prüft Verjährung und Rechteinhaberschaft und verhandelt angemessene Lösungen.

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