Schadensersatzforderung Dr. Birgit Rase für dpa Picture-Alliance GmbH wegen Urheberrechtsverletzung in Form einer unerlaubten Bildnutzung

In der ersten August-Hälfte machte Rechtsanwältin Dr. Birgit Rase der KSP Kanzlei Dr. Seegers Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, kurz KSP Rechtsanwälte, im Auftrag ihrer Mandantin, dpa Picture Alliance GmbH, einen Schadensersatzanspruch wegen einer vermeintlichen Verletzung von Urheberrechten in Form unerlaubter Bildnutzung geltend.

Die angeschriebene Partei habe in Social Media unerlaubt nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Bildmaterial der dpa Picture-Alliance GmbH verwendet. Rechtsanwältin Dr. Birgit Rase schilderte, dass ihre Mandantin Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte sei. Folglich stünde ihr aufgrund der von der angeschriebenen Partei begangenen Urheberrechtsverletzung Schadensersatz gem. § 97 Abs. 2 UrhG zu.

Im Rahmen der Lizenzanalogie veranschlagte die Rechtsanwältin unter Bezugnahme auf die Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) aufgrund der Dauer der Nutzung einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 2.000€.

Darüber hinaus forderte sie die angeschriebene Partei zur Erstattung der für die Beweissicherung entstandenen Dokumentationskosten in Höhe 85€ und zur Zahlung der Zinsen auf.

Auch die Rechtsanwaltskosten seien von der angeschriebenen Partei zu tragen.

Des Weiteren betonte die Rechtsanwältin, dass mit dem Schreiben allein ein Schadensersatzanspruch, nicht aber ein Unterlassungsanspruch, inkl. Abmahnung geltend gemacht werde. Dennoch sei die angeschriebene Partei verpflichtet, das urheberrechtlich geschützte Bildmaterial der Mandantin offline zu nehmen. Auch müsse sie das gegenständliche Material entfernen und von sämtlichen Datenträgern löschen.

Sie haben eine Aufforderung zur Leistung von Schadensersatz erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Schreiben – wie hier von Rechtsanwältin Dr. Birgit Rase – nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten. Die für die Zahlung von Schadensersatz eingeräumten Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft die geforderte Summe zahlen sollten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

Weitere Informationen zu Risiken bei der Nutzung fremder Produktbilder enthält der Beitrag „Achtung Abmahnfalle: Die Nutzung fremder Produktfotos im Online-Shop„

    Kontakt:

    0221 77536 7070

    Formular ausfüllen oder

    X

      Kontakt:

      0221 77536 7070

      Formular ausfüllen oder

      Jetzt direkt Erstberatungs-Termin buchen