Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) wegen unzulässiger gesundheitsbezogener Werbung „bekömmlich“ für Kaffee

In der ersten Juni-Hälfte mahnte der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen vermeintlich unzulässiger gesundheitsbezogener Werbung mit der Angabe „bekömmlich“ für Kaffee ab.

Die abgemahnte Partei habe sich wettbewerbswidrig verhalten, indem sie auf mehreren Websites für Kaffee-Produkte mit der Angabe „bekömmlich“ bzw. damit geworben habe, dass der Kaffee mild und daher bei Kaffeetrinkern mit empfindlichen Magen beliebt sei.

Der Verband sah darin eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe, da dadurch ein Zusammenhang zwischen Kaffee und Gesundheit resultiere. Die abgemahnte Partei suggeriere, dass der beworbene Kaffee besser verträglich sei als andere Kaffeesorten.

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. brachte mit der Abmahnung zum Ausdruck, dass er in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen Art. 10 der Lebensmittel-Gesundheitsangaben-VO sehe. Diese Vorschrift stelle auch eine sog. Marktverhaltensregel dar, sodass der Verband der Annahme ist, dass es sich um eine unlautere und daher zu unterlassende Handlung gem. §§ 3a, 8 UWG handle.

Welche Forderungen enthält die Abmahnung des Verbands Sozialer Wettbewerb e.V.?

Mit dem Abmahnschreiben forderte der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. die abgemahnte Partei zur Abgabe einer rechtsverbindlichen (strafbewehrten) Unterlassungserklärung auf. Eine Musterformulierung wurde dem Schreiben beigefügt.

Darüber hinaus verlangte der Verband nach § 13 Abs. 3 UWG Ersatz der erforderlichen Aufwendungen und forderte daher eine Zahlung in Höhe von 357,00€ brutto.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir geben Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen – wie hier vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. – nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die in Abmahnungen enthaltenen Fristen sind oft kurz bemessen und ein schnelles, aber gleichwohl bedachtes Handeln ist gefragt.

Wichtig ist, dass Sie trotz der akuten Situation und des Zeitdrucks niemals ungeprüft eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Auch sollten Sie ohne vorherige Prüfung keine Zahlung der geforderten Summe erfolgen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt und welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

    Kostenlose Ersteinschätzung:

    0221 77536 7070

    X

      Kostenlose Ersteinschätzung:

      0221 77536 7070

      Skip to content