Rechtsanwalt Marc Nörig hat im Auftrag der HOBEA-Germany GmbH einen Online-Händler für Babyartikel abgemahnt. Bei der Abmahnung HOBEA Germany: Materialangaben und OEKO-TEX geht es um die Angabe, selbst Hersteller eines Stillkissens zu sein, sowie die Werbung für Babyschlafsäcke mit OEKO-TEX-Standard, Materialangaben und Stoffbezeichnungen. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung von Kosten in Höhe von 1.913,45 Euro.
Der Fall zeigt, wie Mitbewerber Angaben zu Herstellerstellung, Zertifizierungen und Materialien auf Marktplätzen und im eigenen Onlineshop prüfen und wie schnell sich Beanstandungen ausweiten können.
Was wird dem Händler vorgeworfen?
Das Schreiben enthält zwei Themenkomplexe:
- Angabe als Hersteller Der Händler habe ein Stillkissen auf einer Marktplatz-Plattform und im eigenen Onlineshop als Hersteller angeboten, obwohl er nach eigener Aussage kein Hersteller sei. Die Beanstandung zur OEKO-TEX-Zertifizierung hatte der Abmahner zuvor geltend gemacht.
- Babyschlafsäcke Der Abmahner beanstandet mehrere Angaben zu Babyschlafsäcken:
- OEKO-TEX-Angaben: Bei einem Produkt fehle vermeintlich die Zertifizierungsnummer und das zertifizierende Institut. Bei einem anderen Produkt sei die angegebene Zertifikatsnummer nach einem Abgleich auf der Website des Zertifizierers nicht vorhanden.
- Füllmaterial: Die Angabe „Füllmaterial: Baumwolle“ sei unzutreffend, da die Füllung laut Produktlabel aus Polyester bestehe.
- Stofftyp: Die Angabe „100 % Musselin aus Biobaumwolle“ sei nach dem Produktlabel nicht zutreffend. Zudem werde der Polyesteranteil verschwiegen.
Welche Forderungen werden erhoben?
Der Abmahner verlangt:
- Unterlassung: Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einem vorformulierten Entwurf, der die einzelnen Angaben aufzählt.
- Erstattung der Kosten: 1.913,45 Euro. Der Betrag beruht auf einem Gegenstandswert von 55.000 Euro.
Rechtlicher Hintergrund
Die Vorwürfe stützen sich auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG):
- Irreführung nach § 5 UWG: Angaben über Herkunft, Hersteller, Material und Eigenschaften dürfen nicht unwahr oder zur Täuschung geeignet sein.
- Unterlassene Information nach § 5a UWG: Wer wesentliche Informationen verschweigt, die der Verbraucher für seine Kaufentscheidung braucht, kann ebenfalls unlauter handeln.
- Gütezeichen nach § 3 Abs. 3 UWG in Verbindung mit dem Anhang: Die Verwendung eines Gütezeichens ohne die erforderliche Genehmigung ist unzulässig. Bei Siegeln wie OEKO-TEX gilt dies, wenn die Nutzung nicht den Vorgaben des Zertifizierers entspricht.
Die Wiederholungsgefahr entfällt nach der Rechtsprechung in der Regel erst mit einer Unterlassungserklärung, die mit einer angemessenen Vertragsstrafe abgesichert ist.
Was Online-Händler prüfen sollten
- Herstellerangaben: Verwenden Sie die Bezeichnung „Hersteller“ nur, wenn Sie das Produkt selbst herstellen oder Sie als Hersteller im Sinne der Produktsicherheitsvorgaben auftreten. Andernfalls nennen Sie den tatsächlichen Hersteller und den Importeur.
- Zertifikate: Prüfen Sie Siegel wie OEKO-TEX auf Gültigkeit, Lizenz und korrekte Angaben zu Zertifizierungsnummer und Institut. Nutzen Sie ein Siegel nur, wenn der Zertifikatsinhaber Ihnen die Nutzung ausdrücklich erlaubt.
- Materialangaben: Gleichen Sie Angaben in Produktdaten, Titeln und Bildern mit dem tatsächlichen Produktlabel ab. Bei Mischmaterialien benennen Sie alle wesentlichen Bestandteile.
- Marktplatz und Shop: Halten Sie Angaben auf allen Verkaufskanälen einheitlich. Fehler auf einem Kanal fallen oft auch auf dem anderen auf.
Praktische Tipps, wenn eine Abmahnung eingeht
- Angebote sichern: Dokumentieren Sie die beanstandeten Angebote mit Datum und Screenshots, bevor Sie Änderungen vornehmen.
- Sofort korrigieren: Passen Sie offensichtlich falsche Angaben an, damit keine weiteren Verstöße entstehen. Eine Änderung ersetzt jedoch keine Unterlassungserklärung.
- Nachweise vorbereiten: Sammeln Sie Lieferantenunterlagen, Lizenzen und Produktlabels, die Ihre Angaben belegen.
- Erklärung prüfen lassen: Eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe bindet dauerhaft. Lassen Sie den Wortlaut vor der Unterschrift rechtlich prüfen, insbesondere wenn ein vorgefertigter Entwurf beiliegt.
Uns liegt bereits eine weitere Abmahnung von Rechtsanwalt Marc Nörig für die HOBEA-Germany GmbH wegen Textilkennzeichnung vor. Allgemeine Informationen zum Umgang mit Abmahnungen bietet der Leitfaden Abmahnung erhalten, was tun? Ein Leitfaden für Onlineshop-Betreiber. Zur Verteidigung gegen Abmahnungen von Mitbewerbern informiert die Seite Verteidigung gegen Abmahnungen.
Unsere Unterstützung
Unsere Kanzlei prüft Abmahnungen wegen Herstellerangaben, Zertifizierungswerbung und Materialangaben im Onlinehandel. Wir sehen uns die beanstandeten Angaben, die Anspruchsberechtigung des Mitbewerbers und die geltend gemachten Kosten an. Haben Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten, legen Sie uns das Schreiben zur Prüfung vor.


