Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU) wegen fehlenden Grundpreises bei Honig

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU) mahnt einen Online-Händler wegen eines Angebots auf einer Verkaufsplattform ohne Grundpreisangabe ab. Er verlangt 320 Euro brutto als Aufwendungsersatz und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Beanstandet wird ein Glas Honig, bei dem der Grundpreis nach Ansicht des Vereins fehlte.

Was das Schreiben beanstandet

Der Verein hat ein Angebot für ein Glas Honig in Fertigpackung geprüft. Der Verkaufspreis war angegeben, der Grundpreis fehlte vermeintlich. Der Verein sieht darin einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Er fordert, diese Werbung sofort einzustellen und künftig nicht zu wiederholen.

Rechtlicher Hintergrund

Der Verein stützt sich auf:

  • § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 PAngV: Wer Letztverbrauchern Waren in Fertigpackungen anbietet oder mit dem Gesamtpreis wirbt, muss auch den Grundpreis angeben. Der Grundpreis muss in unmittelbarer Nähe des Verkaufspreises stehen, sodass beide auf einen Blick wahrgenommen werden können. Die Pflicht gilt auch auf Verkaufsplattformen.
  • §§ 3, 3a UWG: Der Verstoß gegen die Preisangabenverordnung gilt zugleich als unlauter.
  • § 13 Abs. 3 UWG: Erstattung des Aufwendungsanteils.

Worauf Online-Händler achten sollten

  • Grundpreis bei jedem Angebot: Prüfen Sie, ob auf Ihrer Angebotsseite der Grundpreis neben dem Preis steht, auch bei Angeboten auf Plattformen.
  • Automatische Übernahmen: Bei Feeds und Vorlagen fehlen Grundpreise häufig.
  • Auffindbarkeit: Der Grundpreis muss gut lesbar und in unmittelbarer Nähe des Preises stehen.

Praktische Tipps bei einer Abmahnung

  • Prüfen Sie, ob das Angebot wirklich so bestand und ob der Grundpreis fehlte.
  • Ergänzen Sie den Grundpreis sofort, damit keine Wiederholungsgefahr entsteht.
  • Geben Sie die Unterlassungserklärung nur nach Prüfung ab, insbesondere den Umfang.
  • Beachten Sie die gesetzte Frist.

Hilfreich sind in diesem Zusammenhang unsere weiteren Beiträge zu Abmahnungen des VGU. Allgemeine Informationen zum Vorgehen bei einer Abmahnung bietet der Leitfaden Abmahnung erhalten, was tun? Ein Leitfaden für Onlineshop-Betreiber. Zu den Verteidigungsmöglichkeiten bei Verbandsabmahnungen siehe Verteidigung gegen Abmahnungen.

Wie Föhlisch helfen kann

Die Kanzlei Föhlisch prüft Abmahnungen wegen Preisangaben auf Verkaufsplattformen und unterstützt bei der Umstellung von Angeboten und Feeds. Wir klären den Umfang, formulieren eine Unterlassungserklärung und prüfen die Kostenforderung.

    Kontakt:

    0221 77536 7070

    Formular ausfüllen oder

    X

      Kontakt:

      0221 77536 7070

      Formular ausfüllen oder

      Jetzt direkt Erstberatungs-Termin buchen