Abmahnung Rechtsanwalt Thiemo Wenck für Ergänzparent UG wegen Gesundheitsangaben bei Pferdefutter

Die Ergänzparent UG (haftungsbeschränkt) hat einen Futtermittelhändler wegen gesundheitsbezogener Werbung für ein Futtermittel für Pferde abmahnen lassen. Die Abmahnung stammt von Rechtsanwalt Thiemo Wenck. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 2.123,08 Euro brutto.

Der Fall zeigt, wie schnell Produktversprechen bei Tierfutter rechtlich problematisch werden, wenn sie auf Krankheiten oder Heilwirkungen anspielen. Wir erklären, was beanstandet wird, welche Vorschriften gelten und worauf Händler achten sollten.

Was wird dem Händler vorgeworfen?

Die Ergänzparent UG ist nach eigenen Angaben ebenfalls Futtermittelunternehmerin und vertreibt Futtermittel für Pferde, Hunde und Katzen, unter anderem über einen großen Online-Marktplatz. Sie sieht sich deshalb als Mitbewerberin des abgemahnten Händlers.

Beanstandet werden Aussagen auf der Produktseite eines Futtermittels mit Teufelskralle, unter anderem:

  • Arthrose: Das Futtermittel sei „bewährt im Einsatz bei Pferden mit Arthrose“.
  • Hufrollenproblematik: Das Futtermittel unterstütze Pferde mit Hufrollenproblematik.
  • Heilwirkung und Schmerzlinderung: Die Pflanze werde als Heilpflanze gegen Schmerzen eingesetzt. Ihr werden entzündungshemmende und schmerzlindernde Eigenschaften zugeschrieben.

Nach Auffassung der Kanzlei sind diese Angaben nach Art. 13 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 unzulässig, weil sie einen Krankheitsbezug haben. Außerdem seien sie irreführend, weil keine wissenschaftlich hinreichend gesicherten Belege vorlägen.

Welche Forderungen werden erhoben?

Die Ergänzparent UG verlangt:

  • Unterlassung: Die beanstandeten Angaben sollen nicht mehr verwendet werden. Dazu soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die Kanzlei weist darauf hin, dass der Anspruch auch einen Rückruf gegenüber Wiederverkäufern umfassen kann.
  • Erstattung der Abmahnkosten: Nach § 13 Abs. 3 UWG sollen die Kosten der Abmahnung erstattet werden. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 2.123,08 Euro brutto.

Rechtlicher Hintergrund: Gesundheitsbezogene Angaben bei Futtermitteln

Für Futtermittel gelten eigene Regeln. Die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 regelt die Kennzeichnung und Werbung. Angaben, die suggerieren, ein Futtermittel könne eine Krankheit verhüten, lindern oder heilen, sind danach grundsätzlich unzulässig. Angaben müssen zudem wissenschaftlich hinreichend gesichert sein.

Ob eine Aussage einen gesundheitsbezogenen Bezug hat, beurteilt sich nach dem Gesamteindruck für den Verbraucher. Auch scheinbar neutrale Formulierungen wie „wird traditionell eingesetzt“ oder die Beschreibung von Inhaltsstoffen mit Wirkbezug können beanstandet werden. Die Rechtsprechung überträgt dabei teilweise die Grundsätze der Humanwerbung auf den Tierbereich, weil Verbraucher gesundheitsbezogenen Angaben bei Tieren ein vergleichbares Vertrauen entgegenbringen.

Was Futtermittelhändler prüfen sollten

  • Produktseiten und Texte: Krankheitsbegriffe sollten in der Werbung für Futtermittel vermieden werden.
  • Herstellerangaben: Werbetexte des Lieferanten oder Herstellers nicht ungeprüft übernehmen.
  • Wirkungsbelege: Für jede gesundheitsbezogene Aussage sollte vorab eine belastbare wissenschaftliche Grundlage vorliegen und dokumentiert sein.
  • Pflanzliche Inhaltsstoffe: Auch Hinweise auf traditionelle Anwendungen oder Heilpflanzen können als gesundheitsbezogene Werbung gewertet werden.
  • Marktplatzangebote: Angebote auf Plattformen sind ebenso zu prüfen wie der eigene Shop.

Praktische Tipps, wenn eine Abmahnung eingeht

  • Nicht vorschnell unterschreiben: Eine Unterlassungserklärung sollte nur nach rechtlicher Prüfung abgegeben werden. Die Vertragsstrafe kann erheblich sein.
  • Fristen beachten: Die Abmahnung setzt eine kurze Frist. Eine Reaktion sollte zügig erfolgen.
  • Kosten prüfen: Der Gegenstandswert und die berechneten Gebühren sollten auf ihre Angemessenheit geprüft werden.
  • Beweise sichern: Screenshots der beanstandeten Seiten und Änderungsverläufe sollten dokumentiert werden.
  • Gegebenenfalls Produktseiten bereinigen: Angaben mit Krankheitsbezug sollten zeitnah entfernt werden, ohne Eingeständnisse in Schreiben an den Abmahner zu verbinden.

Einen allgemeinen Überblick bietet unser Beitrag Abmahnung erhalten, was tun? Ein Leitfaden für Onlineshop-Betreiber.

Unsere Unterstützung

Die Kanzlei Föhlisch prüft Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, auch im Bereich gesundheitsbezogener Werbung für Futtermittel. Wir bewerten die beanstandeten Angaben, prüfen die Anspruchsberechtigung des Abmahners und unterstützen bei der Abgabe angemessener Unterlassungserklärungen. Haben Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten, können Sie das Schreiben von uns prüfen lassen.

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