Die Firma COPYTRACK, die nach eigenen Angaben für Panther Media Global tätig ist, hat einen Onlinehändler angeschrieben. Es geht um ein Bild, das auf einer Produktseite eines Onlineshops veröffentlicht war und für das vermeintlich keine Lizenz erkennbar sei. Copytrack fordert einen Nachweis der Lizenz.
Der Fall ist eine typische Konstellation im Bildrecht: Ein Foto ist online, der Rechteinhaber oder sein Dienstleister prüft die Lizenz.
Was wird dem Händler vorgeworfen?
COPYTRACK legt dar, dass auf einer Produktseite eines Onlineshops ein Bild der Bildagentur Panther Media Global verwendet wird, ohne dass eine Lizenz festgestellt werden konnte. Das Bild sei seit November 2024 online.
Die Firma weist darauf hin, dass die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Bilder auf einer Website grundsätzlich die vorherige Zustimmung des Rechteinhabers voraussetzt, weil sie eine Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung darstellt.
Welche Forderungen werden erhoben?
COPYTRACK bittet den Empfänger:
- Lizenznachweis: Eine gültige Lizenz, Rechnung oder einen Lizenzvertrag über das Portal oder per E-Mail vorzulegen. Mit gültigem Nachweis werde der Vorgang geschlossen.
- Rückmeldung: Ohne Lizenz soll Kontakt aufgenommen werden, um die weiteren Schritte zu klären.
Das Schreiben stellt ausdrücklich klar, dass es zunächst der Klärung des Sachverhalts dient.
Rechtlicher Hintergrund: Lizenzprüfung bei Fotos
Fotos sind nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung sind. Die Anforderungen sind niedrig. Für die Nutzung ist eine Lizenz erforderlich, die den konkreten Verwendungszweck abdeckt. Ein Stock-Foto ist nicht automatisch für jede Nutzung freigegeben, etwa nicht für Produktseiten oder Werbung ohne entsprechende Lizenz.
Wer Bilder verwendet, muss deren Lizenzlage grundsätzlich selbst prüfen. Eine Berufung auf Zusagen Dritter, etwa einer Agentur oder eines Dienstleisters, reicht oft nicht aus.
Was Onlinehändler prüfen sollten
- Bildnachweise: Für jedes Produktbild eine Lizenz, Rechnung oder den Lizenzvertrag aufbewahren.
- Lizenzumfang: Prüfen, ob die Nutzungsart (Shop, Werbung, Marktplatz) abgedeckt ist.
- Altbestände: Auch Bilder auf älteren Produktseiten kontrollieren.
- Lieferantenbilder: Herstellerfotos nicht ungeprüft übernehmen.
- Rückwärtssuche: Mit Bildsuchmaschinen prüfen, ob Fotos anderweitig lizenziert sind.
Praktische Tipps, wenn eine Anfrage oder Abmahnung eingeht
- Lizenz prüfen und nachweisen: Eine gültige Lizenz kann den Vorgang oft schnell klären.
- Keine voreilige Zahlung: Wird später eine Abmahnung mit Forderung nachgereicht, sollte sie geprüft werden.
- Bild gegebenenfalls ersetzen: Ist keine Lizenz vorhanden, sollte das Bild zeitnah entfernt und die Entfernung dokumentiert werden.
- Nicht vorschnell reagieren: Auch in einer Anfrage sollten keine Angaben zur Nutzungsdauer ohne Prüfung gemacht werden.
Hintergrundwissen bietet unser Beitrag Abmahnung erhalten, was tun? Ein Leitfaden für Onlineshop-Betreiber. Zu Bildrechten finden Sie weitere Beiträge unter unerlaubte Bildnutzung.
Unsere Unterstützung
Die Kanzlei Föhlisch prüft Anfragen und Abmahnungen wegen Bildnutzung. Wir klären die Lizenzlage, prüfen den Nachweis und unterstützen bei der Antwort. Haben Sie ein vergleichbares Schreiben erhalten, können Sie es von uns prüfen lassen.

